Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

EU-Volksabstimmung: Offener Brief

EU-Volksabstimmung:
KPÖ-Kaltenegger unterstützt überparteiliche Initiative!

In der Diskussion um eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung in Österreich weist die KPÖ darauf hin, dass genau jene Argumente, die jetzt eine breitere Aufmerksamkeit finden, von der Friedensbewegung und den KommunistInnen bereits seit Monaten vorgebracht worden sind: In unserem Land ist eine Volksabstimmung notwendig, wenn man die Bevölkerung nicht für dumm verkaufen will.

Deshalb unterstützen die Grazer Stadträte Ernest Kaltenegger und Wilfriede Monogioudis sowie weitere MandatarInnen der steirischen KPÖ auch einen offenen Brief an die Mitglieder des National- und des Bundesrates, in dem die Argumente gegen die EU-Verfassung und für eine Volksabstimmung zusammengefasst werden.

Darin heißt es: „Wir rufen alle Mitglieder im National- und Bundesrat auf, aus demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen mit Nein zu stimmen. Denn nur so können sie der Bevölkerung das Recht zurückgeben, selbst in einer Volksabstimmung über eine Frage von solcher Tragweite zu entscheiden. Die EU-Verfassung erhebt sich über die österreichische Verfassung. Ein derart weitgehender Einschnitt in die Souveränität erfordert zwingend - wie das namhafte Verfassungsexperten begründen - die Durchführung einer Volksabstimmung, um rechtskräftig werden zu können“. (Volltext unter: www.friwe.at)

Der offene Brief wurde von folgenden Persönlichkeiten aus der Steiermark unterschrieben: Andreas Fabisch (Gemeinderat Graz), Ernest Kaltenegger (Stadtrat Graz), Wilfriede Monogioudis (Stadträtin Graz), Renate Pacher (Gemeinderätin Knittelfeld), Franz Parteder (Bezirksvorsteherstellvertreter Graz), Johann Schögler (Steirische Friedensplattform), Franz Sölkner (Gemeinderat Thal bei Graz), Florian Walter (Abflug! Plattform gegen Abfangjäger).

Rückfragehinweis: 872 2152

Veröffentlicht: 9. Mai 2005

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.