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Fabisch-Antrag soll Berufungsverfahren verbessern

Personelle Trennung der Sachbearbeiter erster und zweiter Instanz gefordert

Mit einem Antrag in der Sitzung am Donnerstag machte KPÖ-Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch auf einen Mangel in den von der Stadt Graz durchgeführten Berufungsverfahren aufmerksam. Nicht immer gibt es eine personelle Trennung von sachbearbeitenden Beamten bei Berufungen erster und zweiter Instanz. Deshalb tritt die KPÖ dafür ein, dass ab der Regierungsperiode 2008 garantiert ist, dass Sachbearbeiter für alle Fälle der Berufungskommission niemals personell mit sachbearbeitenden Beamten erster Instanz identisch sein können.
Fabisch: „Für BürgerInnen der Stadt Graz, die sich in einem Entscheid der Stadt in erster Instanz in einem Recht verletzt sehen, bietet die Berufungskommission des Gemeinderates für Betroffene die Gelegenheit, nun in zweiter Instanz auf etwaige Mängel des Erstentscheides hinzuweisen und ihren Fall durch die Berufungskommission neu beurteilen zu lassen.
Für JuristInnen der Stadt bedeutet das viel Arbeit – oft unter Zeitdruck, um Fristen einzuhalten – die sie aber mit Bravour meistern.
Trotzdem bleibt ein Schönheitsfehler: Die personelle Trennung von Sachbearbeitern erster und zweiter Instanz wird wahrscheinlich praktisch meist vollzogen, sie ist aber nirgends garantiert und kann bei Personalmangel unterlaufen werden.
Es ist aber sehr sinnvoll, dass in der höheren Instanz völlig unvoreingenommen an die jeweilige Sachlage herangegangen werden kann.“

Veröffentlicht: 14. Dezember 2007

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