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Feste Mietzinsobergrenzen fehlen im Regierungsprogramm

Elke Kahr nimmt zum Kapitel Wohnen Stellung

„Leistbares Wohnen war ein wichtiges Wahlkampfthema. Von den großen Versprechen der Parteien ist im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP aber nicht viel übriggeblieben. Besonders bedauerlich ist die Tatsache, dass es weiterhin keine festen Mietzinsobergrenzen geben wird.“

Das stellte die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr (KPÖ) am Samstag fest. Die KPÖ-Politikerin: „Dabei wäre das besonders dringend gewesen. Monat für Monat steigen die Wohnungskosten deutlich höher an als die Inflationsrate. Das trifft die Mehrheit der Bevölkerung besonders stark. Daher wäre es notwendig gewesen, der Teuerung durch feste Mietzinsobergrenzen einen Riegel vorzuschieben. Das ist nicht geschehen“.

Ein weiterer Mangel: Die versprochene Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel ist mit dem Finanzausgleich verknüpft, der erst für das Jahr 2016 neu verhandelt wird. Es stellt sich die Frage: Dürfen die Länder 2014 und 2015 ihre Wohnbauförderungsmittel weiterhin zweckwidrig zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden?

Als positiv sieht man es bei der KPÖ, dass die Regierung nach dem Beispiel der Grazer Hummelkaserne verstärkt darangehen will, Kasernengrundstücke zumindestens zum Teil für den sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Wohnen auf Kasernengrund wird in Graz auf Initiative der KPÖ und unterstützt durch eine Unterschriftensammlung der Bevölkerung und einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates bereits realisiert.

Elke Kahr: „Wohnen darf nicht arm machen. Deshalb brauchen die Parteien immer wieder einen Anstoß von außen. Sonst machen sie wie bisher weiter und bedienen beim Thema Wohnen vor allem die Wünsche von Banken, Immobilienentwicklern und privaten Spekulanten“.

Die KPÖ fordert:

Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder einführen,

Kein Verkauf von aushaftenden Wohnbaudarlehen
Kein Verkauf von Gemeindewohnungen,

Feste Mietzinse mit gesetzlichen Obergrenzen,

Keine Befristung von Mietverträgen,

Grundstücksvorsorge für den kommunalen Wohnbau,
Maklergebühren sollen vom Vermieter und nicht vom Mieter getragen werden.

Veröffentlicht: 14. Dezember 2013

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