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Frauenhäuser: Land muss handeln!

Stellungnahme Claudia Klimt-Weithaler

„Es ist sehr traurig, dass der Vorstand des Vereins Frauenhäuser Steiermark zum drastischen Mittel der Rücktrittsdrohung greifen muss, um auf negative Folgen des steirischen Gewaltschutzgesetzes hinzuweisen. Nicht einmal die Annahme eines Dringlichkeitsantrages in dieser Sache durch den Grazer Gemeinderat am 7. Juli hatte die zuständigen Stellen aufrütteln können“.

Das sagte Claudia Klimt-Weithaler als Vertreterin der KPÖ am Mittwoch zur aktuellen Entwicklung: „Die Krisensituation der Frauen muss berücksichtigt werden. Deshalb ist die Durchbrechung der Anonymität durch das neue Gesetz sehr fragwürdig. Man kann das nur als direkten Eingriff in die inhaltliche Arbeit der Expertinnen der Frauenhäuser bezeichnen.“

Klimt Weithaler – sie kandidiert bei der Landtagswahl im Wahlkreis Graz auf Platz 2 – erinnerte daran, dass die Grazer KPÖ-Gemeinderätin Ulrike Taberhofer bereits am 8. 6. 2005 betont hatte: dass es strikt abzulehnen ist, wenn misshandelte Frauen, die Hilfe und Unterstützung in den Frauenhäusern suchen, ihren Namen nennen müssen, den Namen des Misshandlers und in einer ohnehin sehr dramatischen Situation eine detaillierte Schilderung ihrer Gewalterfahrung abgeben müssen. Diese bürokratische Vorgangsweise verunsichert die Frauen noch zusätzlich.

Abschließend drückte sie die Hoffnung aus, dass jetzt Aktionen gesetzt werden, damit der Qualitätsstandard der Frauenhausarbeit in der Steiermark nicht in Gefahr kommt.

Rückfragehinweis: Tel.: 0650 9706051

Veröffentlicht: 27. Juli 2005

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