Frauenhäuser: Negative Folgewirkungen durch Landesgesetz
Steirische Frauenhäuser:
Neues Gesetz bringt auch negative Folgewirkungen
Seit 1. April 2005 ist das steirische Gewaltschutzeinrichtungsgesetz in Kraft. Grundsätzlich ist positiv anzumerken, dass Leistungen der Frauenhäuser dadurch gesetzlich abgesichert sein sollen. Vorderhand überwiegen jedoch die negativen Folgewirkungen für die Frauenhäuser. KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer: „Die finanzielle Situation hat sich erheblich verschlechtert und Ursache dafür ist die neu eingeführte Tagsatzregelung, die viel zu niedrig angesetzt ist. Die Folgewirkungen sind Kündigungen und eine erhebliche Stundenreduktion, die z.B. dazu führen, dass eine Besetzung rund um die Uhr nicht mehr zu gewährleisten ist. Dies erweist sich als großes Sicherheitsproblem und insgesamt können bewährte Qualitätsstandards der Frauenhäuser unter diesen Bedingungen nicht mehr aufrechterhalten werden.“
Als direkter Eingriff in die inhaltliche Arbeit der Expertinnen der Frauenhäuser sind die Durchbrechung der in langjähriger Arbeit entwickelten Prinzipien der Vertraulichkeit, Anonymität und Autonomie zu sehen.. KPÖ-Gemeinderätin Mag.a Ulrike Taberhofer merkt dazu an: „Es ist strikt abzulehnen, dass misshandelte Frauen, die Hilfe und Unterstützung in den Frauenhäusern suchen, ihren Namen nennen müssen, den Namen des Misshandlers und in einer ohnehin sehr dramatischen Situation eine detaillierte Schilderung ihrer Gewalterfahrung abgeben müssen. Diese bürokratische Vorgangsweise verunsichert die Frauen noch zusätzlich“.
Rückfragehinweis: Tel.: 0650 21 54 290
Veröffentlicht: 8. Juni 2005