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Gastgärten: Das Gesetz muss eingehalten werden

Bezirksvorsteherstellvertreter Parteder zum Streit um den Grazer Hauptplatz

Im Streit um Gastgartenplätze auf dem Grazer Hauptplatz unterstützt KPÖ-Bezirksvorsteherstellvertreter Franz Stephan Parteder (Innere Stadt) die Position von Vizebürgermeisterin Rücker: „Es ist notwendig, den Hauptplatz – wenigstens zum Großteil – als öffentlichen Raum ohne Konsumzwang zu erhalten.“

Darüber hinaus macht der KPÖ-Politiker darauf aufmerksam, dass die „Sperrstunde“ für Gastgärten auf öffentlichem Grund schon bald österreichweit auf 22 Uhr vorverlegt werden könnte. Der Städtebund hat sich auf den Vorschlag einer Gesetzesnovelle geeinigt, nach der Gastgärten nur dann ohne Genehmigungspflicht nach der Gewerbeordnung geöffnet haben können, wenn sie um 22 Uhr zumachen.

Wer – wie in Graz üblich - die Gastgärten länger offen halten will, muss sich nach dem Willen des Städtebundes einem Genehmigungsverfahren nach dem Betriebsanlagenrecht unterziehen. Ein Verwaltungsgerichtsurteil stellt nämlich fest, „dass die aus diesen Gastgärten stammenden „Betriebsgeräusche“ den Genehmigungsvoraussetzungen der GewO unterliegen und auch demgemäß zu überprüfen und zu bewilligen sind.“

In einer Stellungnahme geht der Städtebund davon aus, dass auf die Gewerbebehörden – vor allem auf die in den Städten – ein ungemein hoher Verwaltungsaufwand zukommt, da alle bereits bestehenden Gastgärten sowie all jene, die neu errichtet werden, voll in die Genehmigungspflicht nach dem Betriebsanlagenrecht gemäß der GewO einzubeziehen sind und zu einem erheblichen Teil (inoffizielle Schätzungen der Gewerbebehörden gehen von 40 – 60 % der Gastgärten aus) nicht genehmigungsfähig sein würden!

Parteder: „Das gilt auch für Groß-Gastgärten auf dem Hauptplatz. Jeder einzelne Gastgarten muss nämlich gemäß der Gewerbeordnung überprüft werden, egal, ob es ihn schon gibt, oder ob um einen neuen Gastgarten angesucht wird!
Sollte es zu dieser Novellierung des Gesetzes kommen, steht die Stadt Graz vor der Entscheidung: Entweder hält man sich an die Sperrstunde 22 Uhr – oder man muss für Gastgärten dutzende Verfahren nach der Gewerbeordnung mit ungewissem Ausgang abhalten.“

Veröffentlicht: 27. März 2009

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