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Gastgärten: Die Gastronomenlobby jubelt

Novelle der Gewerbeordnung verschlechtert Stellung der Anrainer

Am 19. August tritt die neue Gastgartenregelung in Kraft. Sie verschlechtert die rechtliche Situation der Anrainer. Und die Gastronomenlobby jubelt.
So heißt es in einer Aussendung: "Wir haben sie gefordert, wir haben sie erreicht - die am 18. August 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Novelle der Gewerbeordnung zur Reform der Gastgarten-Regelung freut die Gastronomie“.

„Viel weniger freuen werden sich die Anrainer der Gastgärten“. Das stellte KPÖ-Bezirksvorsteherstellvertreter Franz Stephan Parteder (Innere Stadt) am Mittwoch fest.
Er fasste die Kritikpunkte an diesen von ÖVP und SPÖ beschlossenen Bestimmungen zusammen:
Im Jahr 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Gastgärten dem Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung unterliegen und einem Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind.
Nun soll es für Gastgärten mit bis zu 75 Sitzplätzen auf oder an öffentlichen Verkehrsflächen eine Ausnahmegenehmigung gegen. Sie können automatisch von acht bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen. Gemeinden in Tourismusregionen können die Öffnungszeiten per Verordnung sogar bis Mitternacht ausdehnen. Genehmigungsverfahren entfallen, für Anrainer tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein: Sie müssten in gerichtlich anerkannten Gutachten beweisen, dass ihre Gesundheit durch den Lärm im Schanigarten gefährdet ist.

Trotz massiver Proteste von Bürgerinitiativen und Parteien wie der KPÖ gegen diese Entrechtung der AnrainerInnen ist nun eine verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmung zum Gesetz erhoben worden.
Parteder: „Die KPÖ tritt in Graz weiterhin für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anrainerinnen und Anrainer sowie der Betreiber von Gastgärten in Graz ein. Das ist mit der neuen Gesetzeslage nicht mehr gegeben.“

Veröffentlicht: 18. August 2010

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