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Gastgärten - Sperrstunde

Gestattungsverträge müssen neu ausgestellt werden

Auf Grund einer Frage an den zuständigen Stadtrat Rüsch hat Gemeinderätin Lisbeth Zeiler aufgedeckt, dass die Gestattungsverträge für Gastgärten im Jahr 2006 falsch und nicht gesetzeskonform ausgestellt wurden.

"In den ersten Bescheiden, die das Straßenamt ausgestellt hatte, wurde eine Offenhaltezeit von 8:00 Uhr bis 23:30 Uhr festgesetzt, obwohl die derzeitige Gewerbeordnung auf öffentlichen Grund eine Öffnungszeit bis höchstens 23:00 Uhr erlaubt", erläutert die KP-Gemeinderätin.

Ein weiterer Kritikpunkt war die Tatsache, dass die Abräumarbeiten lt. Bescheid der Stadt Graz nach der Sperrstunde erfolgen dürfen aber lt. Bundesministerium diese innerhalb der zulässigen Zeit zu geschehen haben.

"Noch ausständig ist eine Verordnung der Gemeinde, die eine andere Offenhaltezeit ermöglicht, wobei aber auf die Gesundheitsgefährdung durch Lärm eingegangen werden muss. Die Gemeinde ist also dazu angehalten, auch frühere Sperrstunden al 23:00 Uhr festzusetzen", meint die kommunistische Gemeinderätin abschließend.

19. Januar 2006