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Gastgärten: Stadtrat Miedl weicht konkreter Antwort aus

Muss § 74 der Gewerbeordnung angewendet werden oder nicht?

Es gibt bei der KPÖ und bei Bürgerinitiativen erhebliche Zweifel daran, ob die neue Sperrstundenverordnung für Gastgärten in Graz auch gesetzeskonform ist. Vor allem geht es darum, dass nach Meinung einiger Juristen auch der § 74 der Gewerbeordnung angewendet werden muss, damit ausgehend von den im Gesetz festgelegten Betriebszeiten auch Belästigungen, Beeinträchtigungen oder sonstige nachteilige Einwirkungen - darunter auch die Belästigungen der Nachbarn durch Lärm vermieden werden können.
Nach der mehrheitlichen Festlegung der Sperrstunde in den Gastgärten auf 23.30 Uhr durch den Stadtsenat wollte KPÖ-Gemeinderätin Lisbeth Zeiler Stadtrat Miedl in der GR-Sitzung am Donnerstag fragen, ob für Gastgärten eine gewerberechtliche Genehmigungspflicht besteht. Dieses Anliegen wurde aus formalen Grünen nicht für die Fragestunde zugelassen.

Lisbeth Zeiler: „Jetzt versuche ich, durch eine Anfrage an Bürgermeister Nagl Auskunft über diese Frage zu erhalten, die für viele AnrainerInnen von Gastgärten in Graz sehr wichtig ist.
Nach Aufhebung der gesetzeswidrigen Gastgartenverordnung des Landes durch den Verfassungsgerichtshof hätte der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz in seiner Sitzung vom 7.4.2006 die Möglichkeit gehabt, die Voraussetzungen für einen verträglichen Gastgartenbetrieb zu schaffen, um die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen, die in unserer Stadt leben, auch dann, wenn sie neben einem Gastgarten wohnen, zu schützen.
Ich fürchte, dass dies bei der jetzigen Vorgangsweise nicht gegeben ist.“

Veröffentlicht: 26. April 2006

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