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Gastgärten: Überzogene Forderungen der Wirte

Elke Kahr weist auf Gefahren durch neue Gewerbeordnung hin

KPÖ-Stadträtin Elke Kahr weist die Forderungen einiger Grazer Gastronomen in Sachen Gastgärten als völlig überzogen zurück. Sie hatten verlangt, noch weniger für genehmigte Gastgärten zu zahlen und ihre Betriebszeit auf 24 Uhr auszudehnen.

Elke Kahr: „Es ist zu hoffen, dass die Stadt Graz insgesamt und die zuständige Stadtsenatsreferentin, Vizebürgermeisterin Rücker, dieses Ansinnen zurückweist.“

Viel bedenklicher ist nach Auffassung der Grazer KPÖ, dass derzeit ein Entwurf für eine Novelle der Gewerbeordnung in Begutachtung ist, die bisher rechtswidriges Handeln bei der Genehmigung von Gastgärten für rechtens erklärt und die Möglichkeiten von Anrainerinnen und Anrainern einschränkt, sich gegen übermäßige Lärm- und Geruchsbelästigung zu wehren.

Gastgärten mit weniger als 100 Plätzen sollen künftig von einer gewerberechtlichen Genehmigung ausgenommen werden. Diese Regelung bedeutet auch eine Generalamnestie für alle bereits bestehenden genehmigungspflichtigen aber nicht genehmigten Gastgärten.

Damit will man ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.6.2007 unterlaufen, dass Gastgärten dem Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung unterliegen und einem Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind.
Außerdem legt der Entwurf des Ministeriums die Sperrstunde in Gastgärten mit 23 Uhr auf öffentlichem Gut und 22 Uhr auf Privatgrund fest. Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnung die Sperrstunde früher, aber auch später (wie in Graz derzeit mit 23.30 Uhr) festsetzen.

Elke Kahr: „Die KPÖ tritt für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anrainerinnen und Anrainer sowie der Betreiber von Gastgärten in Graz ein. Die positiven Entscheidungen von Höchstgerichten dürfen nicht durch Tricks unterlaufen werden."

Veröffentlicht: 19. Mai 2010

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