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Gemeindewohnungen nicht verkaufen

KPÖ-Antrag im Gemeinderat

Angesichts der hohen Zahl an Ansuchen für eine Gemeindewohnungen in Graz sollte die Umwandlung von Gemeindewohnungen in Eigentumswohnungen gestoppt werden. Das fordert KPÖ-Gemeinderätin Christine Schönberg in einem Antrag.
Schönberg: „Immer mehr Grazerinnen und Grazer können sich auf dem sogenannten freien Markt nicht mehr wohnversorgen und sind daher auf das Wohnungsangebot der Stadt Graz angewiesen.

Mit gestrigem Tage warten 1368 Einzelpersonen und Familien nach positiver Bewertung ihrer Ansuchen auf Zuweisung einer von derzeit 84 freien Gemeindewohnungen. Dieses bedenkliche Missverhältnis konnte auch durch die Errichtung von 377 neuen Wohneinheiten seit 1998 nicht hintan gehalten werden. Es ist sogar noch mit einer Verschärfung dieser unbefriedigenden Situation zu rechnen. Jede einzelne Gemeindewohnung hilft aber, Grazerinnen und Grazern, die sich die hohen Mieten in der steirischen Landeshauptstadt nicht mehr leisten können, ein Dach über dem Kopf zu verschaffen.

In der Sitzung vom 6.7.1989 wurden vom Grazer Gemeinderat die Richtlinien für den Verkauf städtischer Wohnungen, Geschäfte und Dachgeschossflächen unter gleichzeitigem Begründung von Wohnungseigentum beschlossen. Auf Basis dieses 1992 ergänzten und 1993 geänderten Beschlusses wurden bislang mehr als 100 Gemeindewohnungen verkauft und können deshalb von der Stadt nicht mehr vergeben werden. Die Preise für diese Wohnungen sind als äußerst moderat zu bezeichnen.
Eine Berechnung des Wohnungsamtes aus dem Jahre 2001 hat darüber hinaus ergeben, dass die Aufwendungen der Stadt Graz für diese Verkäufe (Rücklagen, erhöhter Verwaltungsaufwand sowie Kosten der Parifizierung, Vertragserrichtung und Abwicklung) den Verkaufserlös bereits nach 29 Monaten übersteigen. Auch heute sollen wieder zwei Verkäufe von Gemeindewohnungen beschlossen werden. Wir meinen, dass damit Schluß sein sollte.“

Deshalb fordert die KPÖ in ihrem Antrag, den Gemeinderatsbeschluss vom 6.7.1989 über die Richtlinien für den Verkauf städtischer Wohnungen, Geschäfte und Dachgeschossflächen unter gleichzeitigem Begründung von Wohnungseigentum aufzuheben, sodass es hinkünftig nicht mehr zu Verkäufen von Gemeindewohnungen kommt.

Veröffentlicht: 29. Juni 2006

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