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Glücksspiel: "Dringlicher" im Gemeinderat

Steiermark soll "Kleines Glücksspiel" untersagen

Der Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes wird von Kennern der Materie scharf kritisiert, weil die Interessen der Glücksspielkonzerne und Spielautomatenaufsteller darin Vorrang haben.
Deshalb verlangt die Grazer KPÖ mit einem Dringlichkeitsantrag, dass die Steiermark das sogenannte Kleine Glücksspiel untersagt, wenn die ärgsten Hämmer nicht aus dem Gesetz entfernt werden.
Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch: „Besonders kritisierenswert ist es, dass die Bundesregierung im Bereich des sogenannten „Kleinen Glücksspiels“ Praktiken, die bisher nicht erlaubt waren, legalisieren will. Der zulässige Höchsteinsatz pro Spiel soll von 50 Cent auf 10 Euro (in Automatensalons) erhöht werden. Ein Spiel braucht künftig nur eine Sekunde zu dauern. Diese Kombination führt dazu, dass innerhalb von Minuten mehrere Monatslöhne verspielt werden können.
Mit ‚Kleinem Glücksspiel’ hat das nichts mehr zu tun.
Spielsüchtige kosten die Gesellschaft durch Therapiekosten, allfälligen Strafvollzug wegen Beschaffungskriminalität viel Geld, das verursacht höhere Kosten als durch die Steuereinnahmen hereinkommen.
Auch nach Beschluss der Glücksspiel-Novelle auf Bundesebene wird es in der Kompetenz der Länder bleiben, das „Kleine Glücksspiel“ zuzulassen oder zu untersagen. Das gibt dem Land Steiermark die Möglichkeit, dem Beispiel von Salzburg, Tirol und Vorarlberg zu folgen und das „Kleine Glücksspiel“ zu verbieten.“

Veröffentlicht: 20. April 2010

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