Graz an Bundesregierung: Mieter:innen entlasten!

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„Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung wirksame Maßnahmen gegen den Mietwucher ergreift“ sagt die KPÖ-Klubobfrau Christine Braunersreuther.
Foto: © KPÖ Graz

Nachvollziehbare Mietobergrenzen und die Abschaffung der Befristung von Mietverträgen – das fordert der Gemeinderat der Stadt Graz von der Bundesregierung ein. Als Sofortmaßnahme soll sie die Indexierung in allen Wohnungen aussetzen.

„Die Wohnkosten stellten schon bisher für viele Menschen eine hohe Belastung dar. Diese Situation wurde in den letzten zwei Jahren durch die hohe Inflation und die Teuerungen u.a. im Energiebereich noch einmal drastisch verschärft“, betont KPÖ-Klubobfrau Christine Braunersreuther in ihrem Dringlichen Antrag, der mit den Stimmen von KPÖ, Grünen, SPÖ und (Korruptions-) Freien angenommen wurde – nur ÖVP, NEOS und FPÖ stimmten dagegen.

Während bei den Energiekosten vom Bundesgesetzgeber zum Teil Erleichterungen geschaffen wurden (etwa bei Stromkosten), herrscht bei den Mieten dringender Handlungsbedarf. Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt mieten, haben zum Teil innerhalb weniger Monate mehrere Mieterhöhungen erhalten – und das auch dann, wenn für Vermieter:innen keine erhöhten Kosten wie etwa durch gestiegene Preise für Baumaterial für Renovierungen angefallen waren.

„Sich eine günstigere Wohnung zu suchen, ist meist unmöglich“, so Braunersreuther. Denn bei Neuvermietung haben sich die Angebotspreise insbesondere für Wohnungen, die mit bezugssicherer Energie gespeist werden (Fernwärme statt Gas), massiv erhöht.
 

Mieter:innen trauen sich oft nicht, Rechte einzufordern

Mieter:innen von Altbau-Wohnungen könnten theoretisch ihre Miete entsprechend dem Richtwertmietensatz gerichtlich durchsetzen. Praktisch trauen sich viele Mieter:innen das jedoch nicht zu tun, weil die meisten Mietverträge befristet sind und eine Verlängerung des Mietvertrages nach einer solchen Klage unrealistisch ist.

In allen Wohnungen mit freier Mietzinsbildung (frei finanzierte Neubauten) gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier kann der Vermieter entsprechend der vereinbarten Indexklausel erhöhen. So können die Mieten mehrmals im Jahr teurer werden. So ganz aktuell in einem Grazer Wohnobjekt in Gösting, wo die Miete im letzten Jahr mehrmals wertgesichert wurde, so dass konkret die Miete für eine 72 m2-Wohnung jetzt netto 1.080 Euro beträgt. Netto heißt: ohne Betriebskosten und Heizung. Schließt man Betriebs- und Heizkosten mit ein, bedeutet dies eine Gesamtbelastung von knapp 1.600 Euro – ein Betrag, den viele Menschen noch nicht einmal verdienen.

„Daher ist es jetzt höchste Zeit, mit wirksamen Maßnahmen dem Mietwucher zu begegnen“ so die KPÖ-Klubobfrau.

 

Der Beschluss im Wortlaut

  1. Der Bundesgesetzgeber wird dazu aufgefordert, ein soziales, modernes Mietrechtsgesetz zu beschließen, das folgende Punkte beinhaltet: Einführung von nachvollziehbaren Mietobergrenzen und Abschaffung der Befristungen.
  2. Der Bundesgesetzgeber wird dazu aufgefordert, als Sofortmaßnahme die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass in allen Wohnungen die Indexierung in diesem Jahr auszusetzen sind – egal ob Richtwert-, Kategorie- oder frei vereinbarte Miete in und außerhalb des Mietrechtsgesetzes.

 

 

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Veröffentlicht: 19. Januar 2023