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Graz: Förderpraxis entspricht dem Gesetz

Vorwürfe gegen Wohnungsamt lösen sich in Luft auf

„Förderpraxis
entspricht Gesetz“

Kahr: Bei Zinserhöhungen geht Stadt korrekt vor.

Anfang August sorgte der Grünen-Landtagsabgeordnete Peter Hagenauer für Aufregung: Er warf der Stadt Graz vor, bei der Abrechnung von Sanierungskosten rechtswidrig vorzugehen. Per „Einheitsabrechnung“ würden Unternehmer von günstigen Wohnbaudarlehen profitieren – umgekehrt müssten Mieter teure Gewerbekredite mitzahlen.

Die zuständige KP-Stadträtin Elke Kahr dementierte, sicherte aber eine genaue Prüfung zu. Das Ergebnis präsentierte sie gestern mit Wohnungsamtsleiter Norbert Wisiak: Ja, Förderungen würden nur in Summe berücksichtigt. „So schreibt es das Mietrechtsgesetz vor“, betont Kahr. Doch diese Praxis würde bei den meisten städtischen Häusern den Mietern zugute kommen. Um in anderen Fällen künftig im Sinne der Mieter abrechnen zu können, bedürfe es einer Gesetzesabänderung. „Wir sind diesbezüglich schon an das Land herangetreten.“

Kleine Zeitung, Region Graz, 14. 9. 06

Veröffentlicht: 14. September 2006

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