Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Graz: Kein besonderer Schutz für Pflegeheime

Privatisierung mit einfacher Mehrheit möglich

Die Pflegeheime und Krankenanstalten der Stadt Graz können künftig mit einfacher Mehrheit des Gemeinderates privatisiert werden, weil sich Grüne, SPÖ und ÖVP im Landtag gegen den Vorstoß der KPÖ wehren, diese öffentlichen Einrichtungen der Altersvorsorge in besonderem Maße zu schützen.
Die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr erinnerte am Mittwoch daran, dass private Unternehmungen wie das Imperium des Unternehmers Fischl (BZÖ), aber auch internationale Konzerne ganz groß in das Geschäft mit der Pflege eingestiegen sind. Deshalb ist die Weigerung von Schwarz-Grün und SPÖ alarmierend, dem Pflegebereich den gleichen Schutz zuzugestehen wie den Wirtschaftsbetrieben oder den GVB.
In der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2009 wurde von der schwarz-grünen Stadtregierung die Ausgliederung der städtischen Einrichtungen der Daseinsvorsorge durchgedrückt. Damit wurden die Weichen in Richtung Verscherbelung und/oder der „Hereinnahme eines strategischen Partners“ gestellt. Seither wird den Grazerinnen und Grazern eingeredet, beim Haus Graz würde es sich ja um keine Privatisierung, sondern nur um eine Umstrukturierung der Leistungen der Daseinsvorsorge handeln.
Nachdem also mit dem Haus Graz der Einstieg in die Privatisierung bereits vollzogen wurde, bedarf es einer Menge Sandes, den die schwarz-grüne Rathauskoalition den Grazerinnen und Grazern in die Augen streuen will, um von den vollendeten Tatsachen abzulenken. Dieser Sand hat nun einen Namen: „Zweidrittelmehrheit“. Nur mit einer solchen soll der Gemeinderat in Zukunft eine durch das Haus Graz erst möglich gewordene Verscherbelung von Wirtschaftsbetrieben, Kanal und Co an Private beschließen können.
Um wenigstens diese letzte Barriere so sicher wie möglich zu gestalten, verlangte die steirische KPÖ, im vom Landtag mit Beschluss neu zu adaptierenden Grazer Stadtstatut alle städtischen Betriebe, die nur mit Zweidrittelmehrheit verkauft werden dürfen, namentlich aufzulisten. Bei der jüngsten Sitzung des Verfassungsausschusses zeigte sich aber, wie wenig ernst es ÖVP und Grüne, aber auch die SPÖ mit Ihren Beteuerungen an die Grazerinnen und Grazer meinen, indem sie sich - vor allem auf Betreiben der Grünen weigerten - die städtischen Pflegeheime und Krankenanstalten in diese Liste aufzunehmen.
Hinkünftig wird es durch das Haus Graz nicht nur empfindliche Verteuerungen im Bereich Kanalgebühren, Müllabfuhr etc geben, sondern es sollen nun offenbar auch schon die Türen für private Betreiber der städtischen Pflegeheime geöffnet werden.

Veröffentlicht: 10. März 2010

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.