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Graz: Wahlkarten bis Freitag, 30.9.

Informationen von www.graz.at

Am 2. Oktober findet die Landtagswahl statt, bei der die steirische Bevölkerung die 56 Abgeordneten zum Steiermärkischen Landtag bestimmt. Hier einige wichtige Informationen des BürgerInnenamtes, Referat Wahlen, rund um die Ausübung des Wahlrechtes.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag 26. Juli 2005 in einer Gemeinde in der Steiermark den Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Wahltag, also am 2. Oktober, das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Einspruchsfrist

Sollte man auf der Hauskundmachung, in der alle Wahlberechtigten aufgelistet sind, nicht aufscheinen, kann man vom 16. bis 25. August dagegen schriftlich oder mündlich im BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9, 8010 Graz, Einspruch erheben (Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr, Samstag und Sonntag, 8 bis 12 Uhr).

Wahlkartenwahllokale

Grazerinnen und Grazer, die am Wahltag nicht in der Landeshauptstadt sind, können mit einer Wahlkarte in jeder Gemeinde der Steiermark in einem Wahlkartenwahllokal ihr Stimmrecht ausüben. In jeder Gemeinde gibt es mindestens ein solches Wahlkartenwahllokal; außerdem wird am Freitag, 23. September, in jedem Ort eine Wahlbehörde eingerichtet, bei der man zumindest zwischen 18 und 19 Uhr bereits mittels Wahlkarte seine Stimme abgeben kann.

Wahlkarte online beantragen

Persönlich im BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9, Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Schriftlich ebenfalls an das BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9, 8010 Graz, oder per Fax unter 872-51 99. Im Antrag muss zumindest Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift des Antragsstellers enthalten sein.
Ab Montag, 8. August, wird auch auf der Graz-Homepage www.graz.at wieder das bewährte, schnelle und deshalb von den BürgerInnen gern in Anspruch genommene Online-Wahlkarten-Service angeboten (Navigationsleiste: Verwaltung + Service - Dienststellen - BürgerInnenamt - Referat Wahlen; es wird auch einen Link von der Startseite geben).

Letzter Termin, um einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte abzugeben, ist der Donnerstag, 29. September 2005, 13 Uhr. Die Zustellung der Karten erfolgt mit der Post ab der zweiten September-Woche.

Besondere Wahlbehörde

Sollte jemand, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht ins Wahllokal gehen können, kann er/sie eine Wahlkarte für eine „Besondere Wahlbehörde“ beantragen - diese Wahlbehörde kommt dann am Wahltag direkt zu den Stimmberechtigten nach Hause.

Amtliche Wahlinformation

Spätestens in der Woche vor der Wahl ergeht an die Wahlberechtigten die „Amtliche Wahlinformation“, auf der das jeweils zuständige Wahllokal verzeichnet ist. Ab Mitte September kann man die Wahllokale auch auf www.graz.at abfragen

25. September 2005