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Grazer Altstadt: KPÖ hofft auf das Land

Stellungnahme von ÖVP und SPÖ im Stadtsenat abgelehnt

Gegen die Stimmen der beiden KPÖ-Stadträtinnen Elke Kahr und Wilfriede Monogioudis beschlossen ÖVP und SPÖ am Freitag im Stadtsenat eine Stellungnahme zum Entwurf des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes.
Elke Kahr betonte, dass Fälle wie der Abriss des Kommod-Hauses beweisen, wie notwendig ein wirksamer Schutz der Grazer Altstadt ist. Deshalb hat die KPÖ in Graz und im Landtag Initiativen in dieser Richtung ergriffen. Der vorliegende Entwurf des Landes ist ein wichtiger Schritt nach vorne: „Man sollte diese Initiative nicht zerreden oder verzögern. Es geht darum, dass Spekulanten die Bevölkerung und die Altstadtschützer nicht länger an der Nase herumführen können. Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass es in der Stellungnahme von ÖVP und SPÖ keine eindeutige Befürwortung des Altstadtanwaltes gibt.“

Um „Kommod“- Szenarien nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen zu lassen, amcht die Grazer KPÖ einen konkreten Vorschlag: Im Gesetz soll im § 5 eine Erhaltungspflicht des Eigentümers normiert werden. Diese ist nach den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes nicht durchsetzbar. Es ist also erforderlich, Maßnahmen festzuschreiben, die diese Erhaltungspflicht auch exekutierbar machen. Dafür ist es notwendig, in regelmäßigen Intervallen ( z. B.: 5 Jahre ) die Einhaltung der Erhaltungspflichten anhand eines Gutachtens der ASVK (Altstadtsachverständigenkommission) zu überprüfen. Aufgrund dieses Gutachtens kann die Behörde erforderliche Erhaltungsmaßnahmen auftragen. Ein entsprechender Bescheid entfaltet dringliche Wirkung (dh. wirkt auch gegenüber einem/einer allfälligen RechtsnachfolgerIn).

Elke Kahr: „Nach dem heutigen Beschluss im Stadtsenat ist auch klar geworden, dass die KPÖ im Unterschied zu anderen Parteien in Stadt und Land die gleiche Haltung hat, wenn es um den Schutz der Grazer Altstadt geht."

Veröffentlicht: 1. September 2006

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