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Grazer Gemeinderat einstimmig für bessere ambulante Versorgung

Dringlichkeitsantrag von KPÖ-GRin Kirsten Felbinger fand Zustimmung

KPÖ-Gemeinderätin Kirsten Felbinger griff in einem Dringlichkeitsantrag die Situation im psychosozialen Versorgungsbereich auf. Für Menschen mit psychischen bzw. psychosozialen Problemen sei im „Akutfall“ keine Garantie für klinische Betreuung wie in der LSF erforderlich, nur Begleitung und Betreuung in ambulanter Form. Im Bereich Wohnen gebe es verschiedene Formen der Betreuung (eigene Wohnung, betreute Wohngemeinschaften oder Betreuung in Wohnhäusern). Problematisch, so zeigte Felbinger auf, sei aber, dass das Versorgungsangebot für die Betroffenen unzureichend sei. Alle Regionen seien laut Österreichischem Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) massiv unterversorgt, ein Loch in der Versorgungskette die Folge. Betroffene müssten derzeit in Großheime ausweichen.

Der zweite Bereich, den Felbinger im Motivenbericht zu ihrem Dringlichen Antrag ansprach, ist der der LEVO (Leistungs- und Entgeltverordnung), in welcher einige Leistungen, die für Betroffene jedoch entscheidend sind, schlichtweg vergessen wurden. Es scheitere an den Details.

Aus diesem Grund möge der Gemeinderat der Stadt Graz mittels Petition an die zuständige Vertretung im Steiermärkischen Landtag herantreten, eine Leistungsbeschreibung für die Leistungsart „Persönliche Assistenz“ in die LEVO aufzunehmen, um den Betroffenen den Rechtsanspruch auf diese Leistung zu sichern. Weiters soll das Land mit den zuständigen Fachabteilungen und der Koordinationsstelle gemeinsam mit den Trägerinnen und den NGO’s, welche im ambulanten, psychosozialen und sozialpsychologischen Bereich tätig sind, einen schriftlichen Masterplan für die konkrete strukturelle Erweiterung und Umsetzung des Wohnangebotes in der Steiermark und in der Landeshauptstadt Graz entwickeln. Basis sollen die vom ÖBIG empfohlenen Zahlen sein.

Der Dringliche Antrag wurde einstimmig angenommen.

Veröffentlicht: 15. November 2007

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