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Hirtenkloster: Schwimmen nur mit Mama?

Gemeinderätin Uli Taberhofer: "Therapeutische Maßnahmen müssen allen Behinderten zur Verfügung stehen"

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Gemeinderätin Mag. Uli Taberhofer: "Weder das Referat für Behindertenhilfe noch der Schulerhalter fühlen sich dafür zuständig, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Betreuung in diesem speziellen Bedarfsfall aufzubringen."

Die Mutter eines schwerstbehinderten Kindes hat sich mit folgendem Anliegen an die KPÖ gewendet: Ihr Kind besucht die Schule im Hirtenkloster. Dort gibt es jede Woche auch das Angebot, 2 Turnstunden und 2 Schwimmstunden am Nachmittag zu absolvieren. Aber das nur unter der Voraussetzung, dass ein Elternteil anwesend ist. Wenn das nicht möglich ist, entfällt die wichtige therapeutische Maßnahme. Der Grund dafür ist, dass die Finanzierung einer Betreuung im Bedarfsfall nicht gesichert ist.

„Weder das Referat für Behindertenhilfe noch der Schulerhalter fühlen sich dafür zuständig, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen", weiß Taberhofer. „Im Sinne der Integration ist es allerdings wichtig, dass alle – auch schwerstbehinderte - Kinder kontinuierlich wichtige therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen können. Hier muss eine klare Regelung im Interesse der Betroffenen gefunden werden", so die Gemeinderätin. Sie wird morgen namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs einen diesbezüglichen Antrag stellen.

Rückfragehinweis: Gemeinderätin Mag. Uli Taberhofer: Tel.: 0650 21 54 290

20. Oktober 2010