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Karin Gruber: Forderungen für den Sozialbereich

Abschaffung des Rückersatzes im Bereich der Sozialhilfe

Die Grazer Sprengelsozialarbeiterin und Kandidatin der Liste KPÖ-Ernest Kaltenegger im Wahlkreis Graz, Karin Gruber, stellte auf einer Pressekonferenz in Graz Forderungen für den Sozialbereich vor:

1) Abschaffung des Rückersatzes im Bereich der Sozialhilfe!

Es ist derzeit so, dass Sozialhilfe rückersatzpflichtig ist. Das heißt, dass der Sozialhilfebezieher selbst, sobald er wieder eine Arbeit und damit ein Einkommen hat, die zuvor bezogene Sozialhilfe in Raten wieder zurückzahlen muss. es ist für Menschen, die sich vorübergehend in finanzieller Not befunden haben, demotivierend, wenn sie – sobald sie wieder Arbeit gefunden haben – vom Sozialamt eine Aufforderung zum Rückersatz bekommen.
Der Rückersatz bezieht sich aber nicht nur auf die Sozialhilfebezieher selbst, sondern auch auf deren Angehörige: Eltern sind für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern rückersatzpflichtig.
Das bewirkt oftmals, dass Menschen nicht oder erst viel später, als der Anspruch gegeben war, um Sozialhilfe ansuchen – aus Angst davor, dass ihre Angehörigen zum Rückersatz aufgefordert werden. Diese Menschen leben dann mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum weiter – bezahlen vielleicht weder Miete noch Strom und kommen so ins soziale Abseits.
Als achtreichstes Land der Welt sollten wir es uns leisten können die Gruppe der von Armut bedrohten Menschen mit Sozialhilfe unterstützen zu können, ohne Rückersätze zu fordern.

(Im Jahr 2004 bezogen in Graz : 854 Personen laufende Sozialhilfe
6958 Personen fallweise Sozialhilfe
Gesamtkosten € 7.800.000,--

Rückersatzeinnahmen € 227.472,-- durch Sozialhilfeempfänger = 3 %
€ 31.454,-- durch Angehörige= 0,5 %)

Diese Forderung erhebt auch Herr Univ.-Prof. Dr. Walter PFEIL, in seiner rechtswissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer“ die im Jahr 2001 erstellt wurde und vom Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen herausgegeben wurde.

2.: Für ein bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz

Herr Prof. PFEIL beschreibt in dieser Studie die unterschiedlichen Sozialhilfegesetze in den verschiedenen Bundesländern und kommt zu dem Schluss, dass eine bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz anzustreben ist. Derzeit gibt es große Unterschiede, nicht zuletzt auch im Bereich Rückersatz, wo z.B. in Wien und in Salzburg weder Kinder noch Eltern für ihre erwachsenen Kinder zum Rückersatz herangezogen werden können.

Wir als KPÖ sind für ein bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz – was im Tierschutz nach jahrelangem Bemühen gelungen ist (bundeseinheitliches Tierschutzgesetz) sollte auch in der Sozialhilfe möglich sein.

3.: Befreiung vom Spitalskostenbeitrag auch für mitversicherte Angehörige

Eine weitere Forderung ist die Befreiung vom Spitalskostenbeitrag nicht nur für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sondern auch für deren mitversicherte Angehörige. Derzeit ist es so, dass Versicherte mit einem niedrigen Einkommen (Alleinstehende bis € 662,99, Ehepaare bis € 1.030,23) und deren Angehörige von der Rezeptgebühr befreit sind. Der Spitalskostenbeitrag in der Höhe von € 8,08 pro Tag für den Hauptversicherten entfällt, wenn der Hauptversicherte rezeptgebührenbefreit ist. Der Spitalskostenbeitrag für mitversicherte Angehörige beträgt € 13,10 pro Tag und entfällt aber leider nicht. D.h. davon sind oft Frauen betroffen, Hausfrauen und Mütter, die keine eigene Pension haben und mit ihrem Ehemann mitversichert sind oder auch Kinder.. Bei Krankenhausaufenthalten entstehen so hohe Kosten, die für die betroffenen Familien nur schwer bis gar nicht zu bezahlen sind. Es bleibt der Gang zum Sozialamt, den aber viele Betroffenen scheuen und auch wieder hohe Verwaltungskosten verursacht .

4.: Sozialpass

Und zum Schluss - da der Mensch nicht nur vom Brot allein lebt - die Forderung nach einem Sozialpass: Personen mit einem niedrigen Einkommen (z.B. rezeptgebührenbefreite Personen) bekommen einen Sozialpass, mit welchem sie kostenlos diverse kulturelle Veranstaltungen besuchen können (Theater, Oper, Konzerte). Dieser Sozialpass soll ebenso zu einem kostenlosen oder stark ermäßigten Eintritt bei Bädern und Thermen berechtigen, sowie zu verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Volkshochschule, Urania etc.).

31. August 2005