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Kautionsbeitrag kann vielen helfen

Stadträtin Kahr stellt neue Initiative des Wohnungsamtes vor

Immer mehr Wohnungssuchende finden auf dem freien Markt keine Wohnung, weil sie sich die Einstiegskosten nicht leisten können. Um diese Grazerinnen und Grazer zu unterstützen, wurde nun ein Modell entwickelt, unter welchen Voraussetzungen das Wohnungsamt einen Beitrag zur Kaution übernimmt und dadurch diese Einstiegshürde erleichtert.

Am Mittwoch stellte KPÖ-Stadträtin Elke Kahr gemeinsam mit Abteilungsvorstand des Wohnungsamtes, Dr. Norbert Wisiak, dessen Stellvertreterin Dr. Elfriede Aydogar-Wurzinger sowie der Leiterin des Wohnungsreferates Elke Kriegl diesen neuen Kautionsbeitrag vor.

Elke Kahr: „ Einstiegskosten wie Provisionen und Kautionen sind immer öfter der Grund, warum sich Grazerinnen und Grazer auf dem sogenannten freien Markt keine Wohnungen mehr leisten können. Zumindest im Bereich der Kautionen werden wir ab sofort Hilfe anbieten. Der Kautionsbeitrag in dieser Form ist in ganz Österreich einzigartig, daher freut es mich besonders, dass Graz hier eine Vorreiterrolle übernimmt.“

Die Grundzüge des Kautionsbeitrages sind:

• In den Genuss des Kautionsbetrages kommen nur Personen, die nach den Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen die Voraussetzungen für die Zuweisung einer solchen erfüllen und deren jährliches Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:

1 Person: € 19.004,-
2 Personen € 28.493,-
3 Personen € 30.673,-
4 Personen € 32.852,-
5 Personen € 35.034,- für jede weitere Person € 2.180,-

Achtung: Im Rahmen dieser Ansätze werden auch Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe Alimentationszahlungen sowie sonstige Beihilfen als Einkommen gerechnet.

• Der Kautionsbeitrag beträgt eine Bruttomonatsmiete, höchstens jedoch 500,- Euro. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Vermieter.

• Der Kautionsbeitrag ist eine freiwillige Leistung für die Anmietung einer Wohnung im Stadtgebiet von Graz. Es muss sich dabei um den Hauptwohnsitz handeln.

• Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat die Rückzahlung an die Stadt Graz zu erfolgen.

• Wird nach Gewährung eines Kautionsbeitrages um eine Gemeindewohnung angesucht, kann die Vormerkung nur nach vorheriger Rückzahlung des Kautionsbeitrages erfolgen.

• Der Kautionsbeitrag steht ab sofort zur Verfügung.

• Das Ansuchen erfolgt mittels Formular, erhältlich entweder im Amt für Wohnungsangelegenheiten, Alberstraße 12, 1. Stock, Zi. 11, (Mo - Fr. 7.00 – 15.00 Uhr), sowie im Büro Stadträtin Kahr, Rathaus, 2. Stock, Zi. 235. Das Formular ist auch unter www.graz.at (BürgerInnen-Service/Formulare) erhältlich.

Veröffentlicht: 1. Juni 2011

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