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Keine Lizenzen für das „Kleine Glücksspiel“!

Kontrollen der Gesetze und Schutzbestimmungen bald kaum noch möglich?

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Fotos, Portr

Offizielle Zahlen des Landes Steiermark sprechen von 60.000 bis 80.000 direkt und indirekt von der Spielsucht Betroffenen. „Strikte Kontrollen der gesetzlichen Regelungen, die die Profitmacherei einschränken, sind das Mindeste, was die öffentliche Hand machen kann“, sagt KPÖ-Gemeinderat Andreas Fabisch.

Die KPÖ befürchtet, dass das bald kaum noch möglich sein wird. Vonseiten des Landes Steiermark ist nämlich geplant, ab 1. Jänner 2016 die Kontrolle der neuen Automaten den Bezirksverwaltungsbehörden zu übertragen – gleichzeitig jedoch werden die an die Kommunen zu leistenden Abgaben durch die Novelle des Glücksspielgesetzes zur Gänze wegfallen.

„Weder zusätzliche finanzielle Mittel oder eine Personalaufstockung werden in Aussicht gestellt. Die Kosten für die Kontrollen sind dann unmittelbar von der Stadt Graz als Bezirksverwaltungsbehörde zu tragen“, erklärt der KPÖ-Gemeinderat. Der Verwaltungsaufwand wäre enorm und eine wirkliche Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen massiv erschwert.

„Die einfachste Lösung – im Sinne sowohl der von Spielsucht betroffenen als auch der eingeengten finanziellen Spielräume der Kommunen – wäre, keine neuen Lizenzen zu vergeben“, betont Fabisch.

In einem dringlichen Antrag in der Gemeinderatssitzung verlangt er daher, den Landtag aufzufordern, auf die Vergabe von Lizenzen für Glücksspielautomaten zu verzichten. „In Wien, Vorarlberg, Salzburg und Tirol wird das so gemacht – das wäre auch in der Steiermark die einfachste und sauberste Lösung“, weiß Fabisch.

Veröffentlicht: 26. Februar 2014

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