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Leistbares Wohnen: KPÖ fordert Kautionsfonds

Elke Kahr will Belastung der MieterInnen verringern

Als wichtigen Mosaikstein im Zusammenhang mit dem Ziel „Leistbares Wohnen“ sieht Wohnungsstadträtin Elke Kahr (KPÖ) die Schaffung eines Kautionsfonds.
Die KPÖ wird in der Gemeinderatssitzung am 28. Juni einen Antrag in diesem Sinne einbringen.

Die Begründung:
Meist haben MieterInnen vor Bezug ihrer Wohnung eine Kaution zu bezahlen. Diese beträgt im Regelfall 3 Bruttomonatsmieten.

Durchschnittlich 1.600 Euro Kaution

Da es keine gesetzliche Höchstgrenze gibt, kommt es in Einzelfällen auch zu Kautionsforderungen in der Höhe von bis zu 5 Bruttomonatsmieten oder mehr. Gerade die Aufbringung dieser Kaution bedeutet für immer mehr Wohnungssuchende eine unüberbrückbare Hürde.
Anhand von 600 Wohnungen, die derzeit beim SWS (Studentisches Wohnungsservice) in Graz für Wohnungssuchende angeboten werden, haben wir errechnet, dass im Durchschnitt die Mieterinnen und Mieter 1.600 Euro an Kaution zahlen müssen. (Stand 26. Juni 2007).
Neben der Aufbringung der Kaution sind in den meisten Fällen auch noch in der alten Wohnung ein paar Mieten während der Kündigungsfrist zu bezahlen und auch die Mietvertragsvergebührung muss aufgebracht werden.
Angesichts der vielen Menschen mit niedrigem Einkommen und der drastischen Preisentwicklung bei Mietwohnungen am privaten Wohnungsmarkt in Graz (Gegenüber dem Vorjahr Anstieg um 5,5 %, österreichischer Durchschnitt lag bei 3,7 %) ist es notwendig, dass
die öffentliche Hand eingreift. Das Sozialamt hat 2006 in 38 Fällen Kautionen in der Hohe von 120 bis 720 Euro ausbezahlt. Die Richtlinien des Sozialamtes sind aber sehr streng. Es gibt viel mehr Bedürftige. Allein im ersten Halbjahr 2007 wurden aus dem KPÖ-Sozialfonds schon mehr Kautionszuzahlungen gewährt.
Deshalb fordert die KPÖ-Graz die

Schaffung eines Kautionsfonds nach sozialen Kriterien

Stadt (Land), karitative Organisationen übernehmen für sozial schwächere Wohnungswerber/innen gegenüber dem Vermieter statt einer sofort zu zahlenden Kaution eine Bürgschaft in diesem Ausmaß. Die Höhe dieser Bürgschaft darf eine noch festzusetzende Höhe nicht überschreiten (höchstens 3 Monatsmieten).

Der Vorteil dabei: Vermieter können sich auf einen seriösen Bürgen verlassen, es muss kein sofortiger Geldfluss erfolgen.

Veröffentlicht: 27. Juni 2007

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