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Lücke im Baugesetz nützt den Spekulanten

KPÖ fordert deshalb Umsetzungsfrist

Die KPÖ will eine Lücke im steiermärkischen Baugesetz schließen, die als Schlupfloch für Spekulanten dient.
Worum geht es? Im Steiermärkischen Baugesetzes ist vorgesehen, dass Baubewilligungen erlöschen, wenn mit dem Vorhaben nicht binnen fünf Jahren nach Rechtskraft der Bewilligung begonnen wird. Diese Bestimmung wird systematisch umgangen, um mit bewilligten Bauvorhaben Spekulationen zu betreiben.
Häufig wird vorerst mit der Bauführung begonnen, diese aber dann für geraume Zeit nicht weiter fortgeführt. Der Bauherr hat dann, dank der unzureichenden Bestimmungen des Baugesetzes, unbeschränkt Zeit, auf den für ihn günstigsten Zeitpunkt für die Fertigstellung zu warten.
Einige Baulücken in Graz sind Zeugen für diesen Missstand.
So sei auf das Areal Zweiglgasse /Ecke Lagergasse verwiesen. Dort gibt es sogar eine mehrere Jahrzehnte alte, aber wegen des Ausnützens des oben genannten Schlupfloches im Gesetz sogar die aufrechte Baubewilligung für ein Hochhaus!

Während andere Bundesländer dieser Vorgehensweise dadurch einen Riegel vorgeschoben haben, dass einschlägige Regelungen das Erlöschen der Baugenehmigungen vorsehen, wenn das betreffende Bauvorhaben nicht binnen 4-5 Jahren nach Baubeginn vollendet wird, ist in der Steiermark keine vergleichbare Lösung in Vorbereitung.
Deshalb verlangt die KPÖ mittels Dringlichkeitsantrag im Grazer Gemeinderat eine Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes, die einen eindeutig bestimmten Zeitraum vorsieht, nach deren Ablauf die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben erlischt, falls dieses bis dahin nicht vollendet wurde.

Veröffentlicht: 9. Februar 2009

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