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Maklerprovisionen: Wer bestellt, soll bezahlen!

Elke Kahr: „Österreich soll Beispiel Deutschlands folgen!“

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Ein Immobilienmakler darf für die Vermittlung von Mietwohnungen und -häusern zwei Bruttomonatsmieten verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet ist oder länger als drei Jahre gilt. Läuft der Vertrag kürzer als drei Jahre, dürfen Makler eine Bruttomonatsmiete verlangen. Das bedeutet in der Regel: VermieterInnen beauftragen ein Maklerbüro, zahlen müssen dafür aber die MieterInnen. Vom Vermieter dürfen Makler theoretisch zusätzlich bis zu drei Monatsmieten verlangen, was allerdings meist nicht passiert.

In Deutschland sind mit 1. Juni Neuregelungen im Mietrecht in Kraft getreten. Dort gilt bei den Maklergebühren ab sofort das Besteller-Prinzip "Wer bestellt, der bezahlt". Makler und Maklerinnen werden demnach von demjenigen bezahlt, der sie beauftragt hat, und das ist zumeist der Vermieter bzw. die Vermieterin.

„Es wäre dringend notwendig, dass endlich auch in Österreich eine derartige gesetzliche Regelung getroffen wird“, betont KPÖ-Wohnungsstadträtin Elke Kahr. „Denn wer eine Wohnung sucht, befindet sich meist in einer schwierigen Situation, die von MaklerInnen ausgenützt wird. Hinzu kommt, dass immer mehr Wohnungssuchende einfach nicht die Mittel haben, um die hohen Wohnungseinstiegskosten zu bestreiten, wenn zu Miete, Kaution, Mietvertragsgebühren und Kosten für die Ausstattung auch noch die Provision dazukommt.“

In der Schweiz müssen schon seit geraumer Zeit die Vermieter für den Makler zahlen, sofern sie einen engagieren. Und auch in Belgien, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und in Norwegen gilt dasselbe Prinzip.

Auch die Arbeiterkammer fordert seit Jahren zu Recht, die Provision für Mieter zu streichen, da die Makler im Auftrag der Vermieter handelten.

„Gesetzliche Regelungen, die einem Vermieter die Möglichkeit geben, die von ihm verursachten Maklerkosten direkt dem Mieter anzulasten, müssen auch in Österreich abgeschafft werden!“, so Kahr.

Veröffentlicht: 3. Juni 2015

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