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"Menschenrechte können nicht außer Kraft gesetzt werden"

Elke Kahr zur Aufhebung des Bettelverbotes

„Der Verfassungsgerichtshof hat mit der Aufhebung des steirischen Bettelverbotes gezeigt, dass man Menschenrechte für einzelne Personengruppen nicht außer Kraft setzen darf.“ Das sagte die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr am Donnerstag.

„Wir dürfen nicht in den Irrtum verfallen, Zwangsmaßnahmen gegen Menschen, die vielen nicht zu Gesicht stehen, würden an den Problemen unserer Gesellschaft etwas ändern. Das Antlitz der Armut ist nicht schön, ihre Verdrängung aus dem Straßenbild ändert nichts an diesem Befund.

Zu danken ist den mutigen Personen in Graz, die dazu beigetragen haben, dass FP, ÖVP und Landes-SPÖ vom Höchstgericht in die Schranken gewiesen worden sind.

Es ist zu hoffen, dass man jetzt zur Tagesordnung übergeht und die Bettlerdiskussion nicht noch einmal auf die Spitze treibt. Die wirklichen Probleme in unserer Stadt sind der Sozialabbau und die Belastungspakete auf allen Ebenen, die immer mehr Menschen in die Armut treiben.“

Veröffentlicht: 10. Januar 2013

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