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Mietrechtsnovelle kommt vor der Wahl

Regierung zieht im Schatten der Bawag Verschlechterungen durch

In einer Nacht- und Nebelaktion will die Regierung noch vor dem Sommer eine Mietrechtsnovelle beschließen, die Verschlechterungen für die MieterInnen enthält.
Völlig überraschend findet sich unter Punkt 26 der Tagesordnung des Justizauschusses im Nationalrat für den 19. Mai 2006 die Regierungsvorlage (RV) zur Änderung des Mietrechtsgesetzes unter dem Titel Wohnrechtsnovelle 2006 (WRN 2006).

Die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr betonte in einer Stellungnahme am Montag, dass Schüssel und Haider anscheinend im Windschatten des Bawag-Skandals der Immobilienwirtschaft zusätzliche Vorteile zuschanzen wollen.
Elke Kahr: „Auf Kosten von Millionen von MieterInnen will man der Immobilienklientel noch schnell vor den Wahlen ein schön geschnürtes Begünstigungspaket präsentieren. Zusätzlich zu dem ursprünglichen Entwurf sollen nun weitere Ausnahmen aus dem Mietrecht konstruiert werden: so sollen in Hinkunft Auf- und Zubauten (auch ohne im Zusammenhang mit einem Dachbodenausbau stehend) nur mehr dem Kündigungsregelungen des MRG unterliegen, ansonsten freie Mietzinsvereinbarungen möglich sein. Die von der VermieterInnen-Seite nicht besonders goutierte Bestimmung, dass Erhaltungsarbeiten durch die VermieterInnen bei erheblicher Gesundheitsgefährdung zwingend vorgeschrieben werden sollten, ist nun völlig verwässert.“

Die KPÖ lehnt diese neuerliche rechtliche Verschlechterung für die MieterInnen jedenfalls zur Gänze ab.
Elke Kahr: „Die Geschäftsordnungstricks, mit denen das Gesetz durchgepeitscht werden soll, künden von schlechtem Gewissen. Wir verlangen, dass der Entwurf einem normalen Begutachtungsverfahren unterzogen wird, weil er Städte und Gemeinden, vor allem aber die Mieterinnen und Mieter direkt betrifft.“

15. Mai 2006