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Notstandshilfe – Anrechnung des Partnereinkommens abschaffen!

KPÖ-Luttenberger: „Oft kommt es zur Halbierung des Familieneinkommens in kürzester Zeit.“

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Arbeitslosen, die Notstandshilfe beziehen könnten, wird dieser Bezug oft „mangels Notlage“ (wie es im Gesetz heißt) massiv gekürzt oder gestrichen, weil das PartnerInneneinkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Diese Regelung trifft im überwiegendem Ausmaß Frauen (in der Steiermark etwa 80 Prozent), weil sie auf Grund des zu hohen Einkommens des Partners keine Notstandhilfe bekommen. Die Freibeträge, die dabei berücksichtigt werden, sind so niedrig, dass eine Frau, die beispielsweise 900 Euro bekommen würde, bereits um den Bezug umfällt, wenn der Partner 1600 Euro netto pro Monat verdient.

„In vielen Fällen kommt es in der Praxis zu einer Halbierung des Familieneinkommens innerhalb kürzester Zeit“, weiß Gemeinderat Kurt Luttenberger. „Oft ist dann der Weg zu den zuständigen Sozialämtern – auch jenem der Stadt Graz – der letzte Ausweg, um den völligen Absturz in Armut und Not hintanzuhalten“.

Die Forderung, das PartnerInneneinkomen bei der Berechnung nicht mehr anzurechnen, wurde bereits beim Frauenvolksbegehren 1997 erhoben. „Diese anachronistische Vorgehensweise muss endlich abgeschafft werden!“, fordert der Gemeinderat. „Es bedarf einer eigenständigen Existenzsicherung für alle“, wie er betont. Luttenberger verweist darauf, dass allein die komplizierte Berechnung der Ansprüche hohe Kosten verschlingt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit des Partners muss der Anspruch beispielsweise jeden Monat neu berechnet werden.

Luttenberger wird daher in der morgigen Gemeinderatssitzung dazu einen dringlichen Antrag einbringen.

Veröffentlicht: 13. April 2016

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