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Aus für Postenschacher in Graz fixiert

Neue Objektivierungsrichtlinien sorgen für mehr Transparenz und weniger Politik

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Neue Objektivierungsrichtlinien sorgen für mehr Transparenz und weniger Politik. „Es soll sichergestellt werden, dass der oder die Beste die Stelle bekommt. Das ist gut für die Stadt und damit auch für die Bevölkerung“, betont Personalstadtrat Manfred Eber (KPÖ). (Foto: Julia Prassl) Julia Prassl

Mit der Gemeinderatssitzung am 24. März werden die Objektivierungsrichtlinien der Stadt Graz dahingehend geändert, dass ein Augenmerk auf die Trennung zwischen Verwaltung und Politik sowie einer Steigerung der Transparenz bei Aufnahmen und Weiterbestellungen bei Leitungspositionen gelegt wird.

„Mit uns wird es keinen politischen Postenschacher mehr geben. Uns war es wichtig, dass wir die Objektivierungsrichtlinien dahingehend ändern, dass sie auch ihren Namen gerecht werden. Es soll sichergestellt werden, dass der oder die Beste die Stelle erhält. Das ist gut für die Stadt und somit auch für Grazer Bevölkerung“, betont Personalstadtrat Manfred Eber (KPÖ).

Insbesondere bei Bestellungen von Leitungspositionen wurden Mechanismen eingeführt, die dafür Sorge tragen, dass allen Bewerber:innen dieselben Chancen eingeräumt werden. Dazu Grünen-Klubobmann Karl Dreisiebner: „Mit den Verpflichtungen einer öffentlichen Ausschreibung sowie der Beiziehung einer externen Personalberatung stellen wir ein objektives Verfahren sicher, das allen Bewerber:innen dieselbe faire Chance einräumt.“

Zudem wird der Personalvertretung wieder ein Stimmrecht eingeräumt. „Uns war es wichtig, wieder lebbare und umsetzbare Objektivierungsrichtlinien zu entwickeln: Personalentscheidungen müssen transparent und nachvollziehbar sein. Gerade im Sinne der Transparenz sind wir zum Beispiel auch zur guten Tradition zurückgekehrt, die Personalvertretung wieder stärker in die Entscheidungsprozesse miteinzubinden“, erklärt SPÖ-Klubobmann Michael Ehmann.

Besonders Frauen sollten von den Objektivierungsrichtlinien 2022 profitieren. „Wir hoffen, mit den Richtlinien mehr Frauen* zur Bewerbung motivieren zu können. Denn für leitende Positionen fehlt es ihnen selten an Qualifikation, sondern an den nötigen ‚Freunderln`“, so KPÖ-Klubobfrau Christine Braunersreuther.

 

Änderungen im Überblick

  • Zusammensetzung der Hearingskommission für die Bereiche A und B:

Die Auswahlkommission bestehend aus betroffenen Abteilungsleiter:in, betrauten Abteilungsleiter:in sowie der Leitung des Personalamtes wird um die/den Vorsitzende:n des Dienststellenausschusses (Personalvertretung) erweitert.

Besetzung Leitungsposition

 

Alt

Neu

Ausschreibung

Intern oder extern

Verpflichtende öffentliche Ausschreibung

Externes Personalberatungs-unternehmen

Wahlweise

Verpflichtend

Vorprüfungsverfahren bei Besetzung Magistrats-, Finanz-, Stadtbau- und Rechnungshofdirektor:in

Personalreferent

In Abstimmung mit Bürgermeister:in bzw. Stadtrechnungshofdirektors in Einvernahme Kontrollausschuss

Hearing

Stadtsenat

Magistratsdirektor, Leiter:in der Abteilung bzw. GF:in Eigenbetrieb, Leiter:in Personalamt, Vorsitzender Zentralausschuss (PV)

Entscheidung

Personalreferent

Personalreferent hat aufgrund eines Besetzungsvorschlages der Hearingskommission die Entscheidung zu treffen.

Weiterbestellung Leitungsposition

 

Alt

Neu

Weiterbestellung nach 5 und 10 Jahren

Personalreferent

Weiterbestellungsgutachten durch Magistratsdirektor:in, Leiter:in Personalamt sowie des Dienststellenausschusses

 

Eigenbetriebe GGZ (im Bereich der Verwaltung) und Wohnen Graz unterliegen nun auch den Objektivierungsrichtlinien 2022.

17. März 2022