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ORF-Gebührenbefreiung für alle Menschen mit geringem Einkommen

KPÖ-Initiative im Grazer Gemeinderat

Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und eine äußerst geringe Entlohnung erfahren, haben derzeit keinerlei Anspruch auf eine Gebührenbefreiung für Telefon, Rundfunk und Fernsehen. Bis 2003 war es möglich, dass Menschen mit einem geringen Einkommen um diese Gebührenbefreiung ansuchen konnten und aufgrund ihrer sozialen Situation einen positiven Bescheid erhielten. Es ist unverständlich, dass seit dem Jahr 2003 die Gebührenbefreiung explizit nur mehr an den Bezug von Beihilfen gekoppelt wird.
Darauf macht KPÖ-Mandatarin Kirsten Felbinger in einem Dringlichkeitsantrag an den Grazer Gemeinderat aufmerksam, der am Donnerstag seien Sitzung abhält.
Die KPÖ verlangt darin, dass diese Ungleichbehandlung beseitigt wird und auch Menschen mit geringem Einkommen eine Gebührenbefreiung bei Telefon, Rundfunk, Fernsehen erhalten.

PS.: Die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Befreiung von Telefon, Rundfunk und Fernsehen sind sehr genau geregelt. Anspruchsberechtigt sind Bezieherinnen von Pflegegeld, Bezieherinnen von Leistungen die nach pensionsrechtlichen Bestimmungen vergeben werden, Bezieherinnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Bezieherinnen von Leistungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, Bezieherinnen von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz, Bezieherinnen von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege, Zivildiener, gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen.

Veröffentlicht: 19. Oktober 2006

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