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Probleme mit Kaution - Schlichtungsstelle

Elke Kahr: Schlichtungsstelle ist kostenlos

Viele Grazerinnen und Grazer kennen das Problem: Man zieht aus seiner Wohnung aus und wartet vergeblich darauf, die hinterlegte Kaution ausbezahlt zu bekommen. Nicht immer behalten VermieterInnen die Kaution zu Recht ein. Endreinigungen, obwohl die Wohnung besenrein übergeben wurde, Ausmalkosten, obwohl die Wohnung vom Mieter gar nicht ausgemalt werden muss, Reparatur- oder Erneuerungskosten für Dinge, die nur normal abgenutzt wurden etc…, der Erfindungsreichtum mancher VermieterInnen, wenn es darum geht MieterInnen möglichst wenig von der hinterlegten Kaution zurückzugeben, ist erstaunlich groß. Nicht selten spekulierte man auch damit, dass sich MieterInnen nicht auf ein kostenintensives Gerichtsverfahren einlassen können.
Seit der Wohnrechtsnovelle vom 1.4.2009 können Mieterinnen und Mieter in solchen Fällen die städtische Schlichtungsstelle im Amt für Wohnungsangelegenheiten anrufen. Dort waren seither ca. 50 Fälle anhängig. Im Durchschnitt entsprachen die Entscheidungen der Schlichtungsstelle eher den Forderungen der MieterInnen als jenen der VermieterInnen. In ca. 10% der Fälle haben die MieterInnen sogar zur Gänze Recht bekommen. Elke Kahr: „Die meisten Mieterinnen und Mieter sind auf die Ausbezahlung der Kautionen angewiesen, um diese für die neue Wohnung zu hinterlegen. Jene Grazerinnen und Grazer, denen die Ausbezahlung der Kaution zu Unrecht verweigert wird, müssen nun in erster Instanz nicht mehr den Gerichtsweg beschreiten, der natürlich mit einem Kostenrisiko verbunden ist, sondern können unentgeltlich die Hilfe der städtischen Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.“

Amt für Wohnungsangelegenheiten, Schlichtungsstelle, Alberstraße 12, Tel. 872-5424

(Stadtblatt, April 2011)

Veröffentlicht: 27. April 2011

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