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Rahmenplan Reininghaus unter neuen Bedingungen umsetzen

Diskussionsbeitrag von Manfred Eber in der Sondersitzung des Grazer Gemeinderates

"Reininghaus - eine schlafende Schönheit, die wie Dornröschen auf ihre Erweckung wartet." Das ist auf der homepage von asset one zu lesen, dem bisherigen Eigentümer der Reininghausgründe.
Asset one wollte ursprünglich selbst diese Erweckung durchführen, dann die Stadt Graz und nunmehr - sehr überraschend für alle Beteiligten - hat das Petruswerk die Gründe gekauft. Wie diese Erweckung nunmehr vor sich geht und in welche Richtung sich der Stadtteil entwickelt, ist aber nicht die Privatsache des Investors, sondern auch Aufgabe der Stadt.
Dabei tun sich - wieder einmal - viele Fragestellungen auf. An erster Stelle steht dabei für mich die Frage: welchen Stellenwert hat der "Rahmenplan Graz-Reininghaus" für den Investor? Und wie gehen die Entscheidungsträger der Stadt Graz damit um?
Zur Erinnerung, der Rahmenplan dient als Regelwerk und Steuerungsinstrument für das künftige planerische Vorgehen in Graz-Reininghaus. Vorgesehen ist eine etappenweise Entwicklung der einzelnen Quartiere unter einhaltung der übergeordneten Ziele des Rahmenplans. Maßgeschneiderte Bebauungspläne auf Grundlage von Wettbewerben, Beratung durch Beiräte sollen erstellt und durch privatrechtliche Verträge ergänzt werden. Der Rahmenplan stellt hohe Anforderungen hinsichtlich deer Qualität der Entwicklung der Quartiere:
- qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Grünräume
- hohe Nutzungsvielfalt
- hoch qualitative Objekte hinsichtlich Architektur, Nutzung, Gebäudetechnik und Nachhaltigkeit
- Minimierung der Verkehrsbelastung
- Bereitstellen moderner Infrastruktur
- Mobilitätsvertrag zwisschen der Stadt Graz, dem Land Steiermark und den Grundstücksbesitzern bzw. -nutzern mit der Verpflichtung zu bestimmten Maßnahmen, um den MIV möglichst gering zu halten, den ÖV und den nichtmotorisierten Indivvidualverkehr zu fördern.
Wir bekennen uns zu diesem Rahmenplan und den Zielvorgaben. Wir treten auch dafür ein, dass die Zusagen, wonach auf dem Areal der Reininghausgründe Gemeindewohnungen errichtet werden sollen, eingehalten werden.
Notwendig sind darüber hinaus noch die Verankerung des Rahmenplans in das Stadtentwicklungskonzept und im Flächenwidmungsplan, Die Sicherung der im öffentlichen Interesse gelegenen Flächen (Verkehrsflächen, Grün- und Freiflächen, Flächen für Nutzungen z. B. für Schulen, Kindergärten und für den sozialen Wohnbau) ist ebenfalls noch ausständig.
Aber ist dies alles mit einem Investor zu bewerkstelligen, der - auch wenn er aus dem kirchlichen Bereich kommt - bislang durch beinharte Geschäftspraktiken (Stichworte dazu: der Umgang mit Mietern, der Abriss von schützensewerten Gebäuden ohne Abbruchbewilligung, oder auch das Vorgehen mit Klagen auch gegen das Erzbistum in Berlin) aufgefallen ist?
Die Einsetzung eines begleitenden Sonderausschusses des Gemeinderates erscheint uns als mögliches und geeeignetes Mittel, um die Umsetzung des Rahmenplans auch unter völlig neuen Bedingungen zu gewährleisten.

13. Januar 2011