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Schloss Karlau verfällt zusehends

Trotz Denkmalschutz - Bund nimmt seine Aufgabe nicht wahr

Seit 1. Jänner 2010 ist die neue Verordnung des Bundesdenkmalschutzgesetzes in Kraft. Kapellen, Brücken, Burgen und Schlösser – die Liste der steirischen Denkmäler ist lang. Wie lang genau, das steht offiziell erstmals mit 1. Jänner 2010 fest. Da trat der Paragraph 2a des Bundesdenkmalschutzgesetzes in Kraft. Ein Paragraph, der die Einordnung der Denkmäler in Österreich grundsätzlich neu regelt. Mit dabei unter den besonders denkmalgeschützten Objekten ist auch das Grazer Schloss Karlau, die jetzige Haftanstalt inmitten von Graz.
Christian Sikora, Grazer KPÖ-Gemeinderat und Personalvertreter der Justizanstalt Graz Karlau und so wie seine rund 200 KollegInnen Schlossherr für rund 500 Strafgefangene, übt aber scharfe Kritik an den dortigen baulichen Zuständen:
„Nun gibt es endlich seit 1. Jänner 2010 ein neues Bundesdenkmalschutzgesetz, aber das besonders geschützte Schloss Karlau verfällt zunehmend – und da nehme ich den Bund als Verantwortlichen in die Pflicht! Bei den Außenwänden bröckelt bedrohlich der Verputz, die denkmalgeschützte wertvolle Schlossuhr ist verwittert und nicht mehr erkennbar! Im inneren des Schlosses wurde wie wild herumgebaut und verschandelt! Ich fordere den Bund nun auf vorrangig zu sanieren und den geschützten Urzustand wieder herzustellen“!
„Auch Hansjörg Weidenhoffer vom steirischen Landeskonservat erklärte in einem Zeitungsinterview, dass ab Jänner ein besonderer Schutz für Denkmäler, die durch Verordnungen des Bundesdenkmalamts oder durch Bescheide unter Denkmalschutz gestellt werden, besteht - und dazu zählt auch das Schloss Karlau“ so GR Sikora.

Veröffentlicht: 10. Februar 2010

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