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Schutz für Frauen und Kinder muss gewährleistet sein.

Es ereilen uns immer häufiger Schilderungen von Frauen, wonach diese diskriminierenden und äußerst bedenklichen, sogar bedrohlichen Anwürfe durch Verbalattacken und Imponiergehabe ausgesetzt sind. Das geschieht furchtbarer- bzw. verbrecherische Weise im eigenen Haushalt, aber auch immer häufiger in der Öffentlichkeit“, schildert KPÖ-Gemeinderätin Elke Heinrichs.

Nach praktischer Erfahrung von Expertinnen und Experten auf den Gebieten Gewalt- und Opferschutz, Männerarbeit sowie von Interventionsstellen braucht es neben gesetzlichen Maßnahmen viel mehr Geld und speziell qualifiziertes Personal zur Präventionsarbeit bzw. zur Aufarbeitung nach erfolgten traumatischen Ereignissen. Es wird seitens der Expert:innen auch scharf kritisiert, dass die Gespräche auf höchster politischer Ebene am 3. Mai 2021, gänzlich ohne Einbeziehung der diversen Einrichtungen zum Opfer- und Gewaltschutz vonstattengegangen sind.

Umgekehrt wurde 2018 unter Protest der Opferschutzeinrichtungen die „Fallkonferenzen“ abgeschafft. Diese wurden 2020 in den Gewaltschutz aufgenommen, wurden laut Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes, jedoch nicht mehr abgehalten.

Es geht um nichts Geringeres als um Menschenrechte, nachdem das Leben, die Gesundheit und Freiheit von Menschen – sehr oft von Frauen und Kindern – in Gefahr sind. Speziell in Zeiten von Krisen muss genug Geld in die Hand genommen werden, so dass dem Schutz der Schwächeren sofort im ausreichenden Umfang Sorge getragen werden kann“, so Heinrichs.

 

Veröffentlicht: 6. Mai 2021

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