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Stadt Graz lehnt Kürzung der Wohnbeihilfe ab

Einstimmiger Beschluss des Stadtsenates

Die Stellungnahme der Stadt Graz zur Kürzung der Wohnbeihilfe des Landes ist einstimmig und klar. Die entsprechende Verordnung der Landesregierung wird abgelehnt.
Immer mehr Steirerinnen und Steirer können sich Wohnungen auf dem sogenannten freien Markt – wenn überhaupt – nur noch durch Inanspruchnahme der Wohnbeihilfe leisten. Durch die von SPÖ und ÖVP beschlossene Kürzung der Betriebskostenförderung im Rahmen der Wohnbeihilfe um 50% ist ein dramatischer Anstieg jener Fälle zu befürchten, in denen MieterInnen mit einem Wohnungsverlust wegen Mietzinsrückständen konfrontiert werden.

Insbesondere in Graz, wo das Mietzinsniveau noch deutlich über jenem der restlichen Steiermark liegt, wird die Zahl der obdachlosen, bzw. von einer Delogierung bedrohten Menschen steigen.

Auf der Grundlage einer entsprechenden Stellungnahme des Grazer Wohnungsamtes hat der Grazer Stadtsenat am Freitag einstimmig diese Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung abgelehnt.

Wohnungsstadträtin Elke Kahr: „Die Politik in Graz macht durch diese Stellungnahme deutlich, dass eine Kürzung der Wohnbeihilfe gerade jene treffen wird, die sich schon jetzt kaum mehr und nur durch äußerst sparsame Lebensweise ihr Dach über dem Kopf leisten können. Das Geld, das den Banken und Konzernen nachgeschmissen wird, holt sich die Steiermärkische Landesregierung jetzt von den Mieterinnen und Mietern, die auf Wohnbeihilfe angewiesen sind.“

Veröffentlicht: 8. April 2011

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