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Stadtfest mit Auflagen

Teilnehmerzahl begrenzt - Ruhepausen vorgeschrieben

Als Konsequenz aus der tödlichen Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg 2010 gibt es heuer auch beim Stadtfest in Graz einige strengere Auflagen. So wurde die Zahl der Personen, die sich am Wochenende gleichzeitig bei den Bühnen in der Innenstadt aufhalten dürfen, mit 27.000 festgelegt. Das soll ständig kontrolliert werden. Es gibt genauere Regelungen für Fluchtwege.

Im Interesse der Anrainerinnen und Anrainer wurden für alle Veranstaltungsflächen Ruhepausen von mindestens 2 Stunden vorgeschrieben. Die Lärmbegrenzung von 80 Dezibel kann ständig kontrolliert werden.
Außerdem besteht die Pflicht, die von der Veranstaltung betroffene Bevölkerung und die betroffenen Betriebe über die Veranstaltung (Veranstalter, Art, Veranstaltungszeit einschließlich Auf- und Abbauarbeiten, festgesetzte Lärmobergrenze) sowie über allenfalls notwendige Verkehrsmaßnahmen (zB. Umleitungen) etc. in geeigneter Form rechtzeitig zu informieren.

Bezirksvorsteherstellvertreter Franz Stephan Parteder (KPÖ) drückte am Mittwoch die Hoffnung aus, dass diese anrainerfreundlichen Bestimmungen nicht nur auf dem Papier stehen bleiben: „Die Innenstadtbevölkerung hat es nämlich nicht leicht, wenn es in ihrem Wohnumfeld ein Monsterfest gibt. Deshalb ist es notwendig, dass die Stadt Graz auf der Seite der Anrainerinnen und Anrainer steht. Schließlich gibt es Jahr für Jahr eine nicht unbeträchtliche finanzielle Unterstützung für die Medienkonzerne, die derartige Spektakel veranstalten.“

Veröffentlicht: 15. Juni 2011

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