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Stadträtin Monogioudis zur Abfallwirtschaft

Eine Anfragebeantwortung in der Gemeinderatssitzung

Mit dem Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz 2004 hat der Landesgesetzgeber gemäß seiner Regelungskompetenz in der Abfallwirtschaft eine Regelung für

die Siedlungsabfälle,
die Organisation der Abfuhr von Siedlungsabfällen,
die Anschlussverpflichtung zur öffentlichen Abfuhr von Siedlungsabfällen,
die Gebühren
das Kostenwesen und
die Abfallwirtschaftsverbände

vorgenommen.

Nach diesem neuen StAWG 2004 sind alle Siedlungsabfälle unabhängig davon, ob aus privaten Haushalten oder von anderer Herkunft, den Gemeinden anzudienen.
Dies betrifft auch Abfälle aus Gewerbebetrieben, die auf Grund der Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können gewerbliche Unternehmen einen Antrag auf Befreiung von der Andienungspflicht stellen. In wie weit jedoch einem Antrag auf Befreiung von der Andienungsverpflichtung stattgegeben wird, entscheidet sich im Rahmen eines Bescheidverfahrens, das unter Beachtung aller erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingung von den zuständigen Fach- und Rechtsabteilungen der Stadt Graz durchgeführt wird.

Ich kann daher auf ihre Frage, ob ich bereit bin, die freie Wahl der Entsorgungsunternehmen weiterhin zu ermöglichen, nur antworten:
Die freie Wahl eines Entsorgungsunternehmens für die Abfuhr von Siedlungsabfällen ist im Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz nicht vorgesehen. Über Ausnahmen entscheiden die zuständigen Behörden.

Ich möchte aber doch kurz auf einige von den privaten Entsorgungsunternehmen immer wieder behaupteten Konsequenzen eingehen, die auch in Ihrem Motivenbericht wiederholt werden:

Wenn Sie, sehr geehrte Frau Gemeinderätin in Ihrer Anfrage schreiben,
die Existenz etlicher privater Entsorgungsunternehmen sei massiv bedroht, da die Entsorgung gewerblicher Abfälle oft nur den einzigen Geschäftszweig darstellt, so muss ich Ihnen sagen, dass uns keine in Graz tätigen Entsorgungsunternehmen bekannt sind, welche ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich auf die Entsorgung von Siedlungsabfällen aus gewerblicher Herkunft gerichtet haben. Gefährliche Abfälle oder produktionsspezifische Abfälle aus dem Gewerbe können z.B. auch weiterhin von privaten Abfuhrunternehmen entsorgt werden.

Auch die Befürchtung, der Betriebsstandort Graz würde für einige private Entsorgungsunternehmen wirtschaftlich uninteressant werden, kann ich so nicht teilen, hängt doch die Attraktivität eines Betriebsstandortes und damit die Entscheidung ob dieser in Graz sein soll, wohl eher vom Vorhandensein einer entsprechenden Infrastruktur und im Falle von Abfallwirtschaftsunternehmen vom Vorhandensein von großen Abfallproduzenten ab, die Abfallströme produzieren, welche ohnehin nicht der Andienungspflicht unterliegen. (z.B. gefährliche Abfälle, produktionsspezifische Abfälle usw.)

Wirklich als kühn könnte man aber die immer wieder als „Konsequenz“ angeführte Behauptung bezeichnen, Abfälle würden dadurch in geringerem Ausmaß verwertet, sondern vor allem beseitigt werden.
Die Verwertungsanlagen der steirischen Kommunen und Abfallwirtschaftsverbände waren und sind – egal ob sie sich in öffentlicher oder privater Hand befinden – im Rahmen der Umsetzung der Deponieverordnung Österreichweit federführend.
An vielen Anlagen sind Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich auch in unterschiedlichsten Formen beteiligt. Mit dieser Kritik oder Befürchtung beschuldigen sich diese Unternehmen also großteils selbst. Diese Unterstellung den kommunalen Betrieben gegenüber weise ich entschieden zurück.

Ebenso ist es für mich unverständlich, weshalb Sie in diesem Zusammenhang eine zusätzliche finanzielle Belastung der öffentlichen Hand erwarten. Jeder Kunde, der “in die öffentliche Abfuhr zurückkehrt“, trägt durch die zu entrichtenden Müllgebühren selbstverständlich zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt bei. Zusätzliche Mengen wirken sich auf die Tourenauslastung und Tourenplanung äußerst positiv aus. Touren können wesentlich komprimierter gefahren werden und die Entsorgung erfolgt umweltschonend mit unseren leistungsfähigen, mit Partikelfiltern ausgestatteten Fahrzeugen.

Eine Lockerung der Andienungspflicht würde dazu führen, dass alle diese Behälter wieder von vielen unterschiedlichen Unternehmen in wesentlich weniger komprimierten Touren abgeführt werden. Dies wäre ein Rückschritt zu feinstaubproduzierenden Mehrfahrten.

Veröffentlicht: 16. Februar 2006

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