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Straffreiheit für Serientäter bei Lohndumping?

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Systematische Verstöße gegen Kollektivverträge und Sozialgesetze sind keine Kavaliersdelikte, kritisiert Kurt Luttenberger (GLB-KPÖ).

Wenn ÖVP und FPÖ ihre Pläne durchziehen, könnten die Strafen für Lohn- und Sozialdumping bald weitaus geringer sein als die durch Gesetzesverstöße erzielten Gewinne. Die schwarz-blaue Bundesregierung will nämlich das sogenannte "Kumulationsprinzip" bei Verwaltungsdelikten abschaffen. Dieses Prinzip besagt, dass jedes Vergehen einzeln bestraft wird.

"Das ist ein Geschenk an das Großkapital", kritisiert Kurt Luttenberger, Arbeiterkammerrat der Liste GLB-KPÖ. Fadenscheinig findet er den Vorwand des Justizministers, dass es derzeit in Einzelfällen zu unangemessen hohen Verwaltungsstrafen komme könne.

"Nur in Konzernen und Großunternehmen kann es zur hundert- oder tausendfachen Verletzung einer einzelnen Vorschrift, etwa bei der Entlohnung kommen", so Luttenberger. "Bei einem Kleinunternehmer ist das aufgrund der geringen Zahl seiner Beschäftigten ohnehin nicht möglich."

Wird das Kumulationsprinzip aber abgeschafft, so hätte ein Kleinunternehmer mit vielleicht nur einem oder wenigen Beschäftigten in Zukunft eine Strafe in gleicher Höhe zu tragen, wie ein Konzern, der eine Vorschrift tausendfach verletzt hat. Wenn Strafen nicht mehr nach der Höhe des Schadens bemessen werden, wird ein Anreiz für unehrliches Verhalten gesetzt – je höher der Schaden, desto lukrativer für den Täter.

Schon jetzt sind die Strafen bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht teilweise lächerlich gering. Wer etwa das Freiwilligkeitsprinzip beim 12-Stunden-Arbeitstag missachtet – und da treten immer mehr Fälle zutage –, für den gilt derzeit ein Strafrahmen von 72 bis 1.815 Euro, im Wiederholungsfall von 145 bis 1.815 Euro.

Durch einen Antrag der Liste GLB-KPÖ macht sich die AK Steiermark nun "für eine angemessene Bestrafung von Lohn- und Sozialdumping, sowie aller anderen Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht" stark.

Veröffentlicht: 6. November 2018

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