Studierende dürfen nicht belastet werden
KPÖ-Stellungnahme zum Vorhaben Zweitwohnsitzabgabe
„Der hier vorliegenden Petition an die steirische Landesregierung, eine gesetzliche Grundlage für die Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe durch die Stadt Graz zu schaffen, kann die KPÖ nur dann zustimmen, wenn festgehalten wird, dass Studierende und Auszubildende von dieser geplanten Maßnahme ausgenommen sind.
Denn bereits jetzt haben z. B. Studierende hohe finanzielle Belastungen zu tragen, abgesehen von den Lebenserhaltungskosten möchte ich insbesondere die Studiengebühren hervorheben.“
Das sagte KPÖ-Mandatarin Uli Taberhofer in der Gemeinderatsdebatte über die Zweitwohnsitzabgabe. Damit griff sie Kritikpunkte auf, die von der Grazer Hochschülerschaft ausgesprochen worden war.
Taberhofer: „Hinzufügen möchte ich aber vor allem auch, dass ich generell die geplante Zweitwohnsitzabgabe als untaugliches Mittel zur Lösung der Finanzprobleme der Stadt sehe. Finanziell belastete Gemeinden werden untereinander ausgespielt, während der Bund sich über den Finanzausgleich immer höhere Anteile sichert bei gleichzeitiger Übertragung von immer mehr Aufgaben an die Gemeinden.
Mit der zuvor genannten Ausnahme stimmen wir als KPÖ-Fraktion jedoch trotzdem dem vorliegenden Stück zu, damit die Stadt - zumindest bis zu einem gerechten Finanzausgleich - zusätzliche Einnahmen erhält. Eine wesentliche Frage, die sich für uns jedoch in diesem Zusammenhang stellt, ist die, ob es bereits abschätzbar ist, wie hoch die zu erwartenden Einnahmen sein werden.“