Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Themen Behinderte und Kinderbetreuung

Gemeinderat: Zwei Dringlichkeitsanträge der KPÖ einstimmig angenommen

Die Arbeit von behinderten Personen im öffentlichen Dienst stand im Mittelpunkt eines Dringlichen Antrages von KPÖ-Mandatarin Kirsten Felbinger: Laut Neuregelung des steirischen Behindertengesetzes muss für alle gestützten Arbeitsplätze im Wirkungsbereich der Stadt Graz die Stadt allein für die Deckung der Kosten aufkommen, davon sind auch stadtnahe Betriebe wie die Wirtschaftsbetriebe oder die Geriatrischen Gesundheitszentren betroffen. Dies bedeutet eine Kostenexplosion für die Stadt Graz und für die Behindertenarbeit einen gewaltigen Einschnitt in das Job-Angebot: Viele Betriebe werden es sich nicht mehr leisten können, Beschäftigungsinitiativen für Menschen mit Behinderungen zu setzen.
Einstimmig stand der Gemeinderat hinter dem Antrag von Gemeinderätin Felbinger, in einer Petition den Steiermärkischen Landtag zu ersuchen, den betreffenden Passus des Behindertengesetzes zu überprüfen und zu ändern, um eine gerechte Kostenaufteilung zu finden.

Mehr Geld für Kinderbetreuungseinrichtungen

Auf Antrag von Gemeinderätin Ina Bergmann, KPÖ, wird die Stadt Graz eine Petition an die Steiermärkische Landesregierung stellen und ersuchen, den Gemeinden zusätzliche Finanzmittel speziell für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. „Kinderbetreuungseinrichtungen sind in allen Gemeinden ein wichtiges Thema, doch die Finanzierung ist ein immer größer werdendes Problem. Graz braucht dringend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren; der Bau von zusätzlichen städtischen Kinderkrippen darf nicht gestoppt werden“, so Bergmann. Die Subventionierung von Privatkindergärten und -krippen sei sehr kostenintensiv, weshalb man mit dem Land Steiermark gemeinsam finanzielle Lösungen finden müsse. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Eine Mehrheit fand der Zusatzantrag der SPÖ, eine Petition an die österreichische Bundesregierung zu richten, weitere finanzielle Mittel zur Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Anlehnung an die frühere „Kindergartenmilliarde“ zur Verfügung zu stellen.

(Quelle: Graz online)

Veröffentlicht: 11. November 2005

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.