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"Thermenurteil" gegen die Mieter

Elke Kahr fordert klare gesetzliche Regelung

„Das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) über die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter für die Sanierung defekter Thermen (Heizungen, Warmwasserboiler, etc.) in Mietwohnungen zuständig ist, stellt eine Enttäuschung für die Mieter dar und ist eine Verpflichtung für alle fortschrittlichen Kräfte, die im Wohnungsbereich tätig sind, sofort aktiv zu werden. Laut OGH trifft den Vermieter keine über die im Mietrechtsgesetz normierte (eingeschränkte) hinausgehende Erhaltungspflicht und der Mieter hat daher für den Austausch der defekt gewordenen Therme aufzukommen. Dafür, dass alles dem vorgegebenen, zeitgemäßen Wohnkomfort entsprechen soll, werden immer höhere Mieten bezahlt, aber eine Verpflichtung der VermieterInnen-Seite, diesen Wohnkomfort auch zu erhalten, gibt es nicht.

Diese Entscheidung betrifft Mietwohnungen für den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) wie zum Beispiel klassische Altbauten und Genossenschaftswohnungen.
Sie bestätigt die Vorsicht der Grazer KPÖ und des Mieterschutzverbandes Steiermark, die nach anderslautenden Urteilen auf schwerwiegende Unklarheiten hingewiesen hatten und nicht in den Jubel der AK eingestimmt hatten.

Einziger positiver Aspekt des neuen Urteils: Wenn durch die fehlende Therme das Mietobjekt unbrauchbar würde (Ausfall in der kalten Jahreszeit), können die Mieter ihren Mietzins mindern.

Die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr forderte am Samstag eine klare gesetzliche Regelung im Interesse der Mieterinnen und Mieter: „Nach unseren Informationen haben die Sozialpartner schon seit dem Vorjahr einen Gesetzesentwurf in der Schublade und die Regierung war trotzdem nicht in der Lage, sich ihrer politischen Verantwortung zu stellen und die Erhaltungspflicht gesetzlich zu regeln. Es darf nicht so sein, dass Menschen, die ohnehin große soziale Probleme haben, noch zusätzlich finanziell belastet werden. Die Grazer KPÖ wird den Betroffenen wie schon bisher Hilfestellung bieten.“

Veröffentlicht: 9. Mai 2009

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