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Uni-Chaos: Funkstille bei steirischer Landespolitik


Funkstille bei der steirischen Landespolitik in Sachen Zugang zu den Universitäten ortet Philip Funovits, Landtagswahlkandidat der KPÖ und ehemaliger ÖH-Vorsitzender an der Uni Graz.: „In anderen Bundesländern erfolgten sofort von der jeweiligen Landesregierung Zusagen für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um sicherzustellen, dass die Universitäten trotz des Andranges aus anderen EU Mitgliedsstaaten weiterhin ihrem Ausbildungsauftrag für Studierenden des jeweiligen Bundeslandes nachkommen können.“
Es ist absehbar, dass abgewiesene Studierende auf andere Studien ausweichen, in denen keine Zugangsbeschränkungen eingeführt werden dürfen. Es zeichnet sich z.B. auch großer Andrang von slowenischen Studierenden auf das Dolmetschstudium ab. Die Universität bleibt ohne entsprechende Kompensation auf den gestiegenen Lehrkosten sitzen.
Eltern steirischer MaturantInnen können, selbst wenn sie das dafür nötige Geld auftreiben, nicht sicher sein, dass ihr Kind in Graz ein Studium aufnehmen kann. Da die jetzt hastig eingeführten Aufnahmeverfahren kaum Aussagen über Studierfähigkeit der KandidatInnen zulassen, gleicht die Bewerbung um einen Studienplatz einem Lotteriespiel.

EU-Integration zerschlägt gesellschaftliche Werte

Da der europäische Gerichtshof laut seiner Urteilsbegründung nicht erkennen konnte (oder wollte), dass der Bestand des österreichischen Hochschulsystem durch die Aufhebung der bisherigen Rechtslage gefährdet wäre, bestätigt das den Befund, dass die europäische Integration mit der systematischen Zerstörung lang erkämpfter gesellschaftlicher Werte (offener Hochschulzugang) in den Mitgliedsstaaten einhergeht.

Das Verfahren vor dem EuGH lief seit Jahren, ein Verurteilung Österreichs war spätestens nach der Stellungnahme des Generalanwaltes absehbar. Trotzdem hat man buchstäblich bis zur letzten Sekunde mit einer Novelle des Gesetzes gewartet. Dies geschah mit dem Ziel, die Einführung von Zugangsbeschränkungen als unvermeidbar, und eigentlich politisch nicht gewünschte Maßnahme erscheinen zu lassen. Hier werden die ÖsterreicherInnen vorsätzlich getäuscht, denn es hätte Alternativen gegeben. Der jüngst in den Medien diskutierte Lösungsvorschlag des Verfassungsexperten Christian Brünner, stammt aus einer im Auftrag des Bundesministeriums (sic!) erstellten Studie zu den möglichen Auswirkungen des EuGH Urteils, die bereits vor Monaten erschien.

Studienbeihilfengesetz nicht angepasst

Die Behauptung, man hätte sich in Österreich gegen die Einführung des Numerus Clausus entschieden, ist unwahr, denn man kann aufgrund der jetzt erfolgten Gesetzesnovelle sehr wohl Maturanoten als Reihungskriterium heranziehen.

Aus Sicht von Studierenden aus sozial schwachem Milieu bedeutet die jetzige Novelle einen folgenschweren Pfusch, da die notwendige Änderung des Studienbeihilfengesetzes unterlassen wurde: Bei Zulassungsverfahren die sich über ein Semester erstrecken, so wie es die Uni Graz im Fach Biologie plant, ist nicht nur der Anspruch auf Familienbeihilfe, Studienbeihilfe ungeklärt, allenfalls abgewiesene Studierende verwirken unter Umständen auch für andere Fächer den Anspruch auf Beihilfen.

Nachfragehinweis: 0660 2194445

Veröffentlicht: 18. Juli 2005

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