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Urteil bringt Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter

Elke Kahr: Wir bieten Hilfestellung bei Unklarheiten

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) bringt Erleichterungen für die Mieterinnen und Mieter. Das stellte die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr am Donnerstag fest: „Ich freue mich über diese positive Entscheidung. Es gibt nur einen Wermutstropfen. Mieter müssen bei Verstößen gegen diese Entscheidung auch weiterhin Klage bei Gericht einbringen, um zu ihrem Recht zu kommen. In diesem Zusammenhang bieten wir unsere kostenlose Mietrechtsberatung unter der Telefonnummer 71 71 08 an.“

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, also auch im Altbau und geförderten Neubau, sowie in Genossenschaftswohnungen darf die Erhaltungspflicht nicht mehr auf die MieterInnen abgewälzt werden. Das bedeutet, dass nun auch kaputte Boiler und Gasthermen vom Vermieter ersetzt werden müssen. Bisher hatten ja die MieterInnen bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen Ablöseanspruch, mussten den Ersatz aber selbst beschaffen.
Das neue Erkenntnis erstreckt sich jedoch nur für Mietverhältnisse, die auch dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen. Das heißt, es muss sich um einen professionellen Vermieter handeln, wovon man bei mindestens 5 vermieteten Wohnungen ausgehen kann.

Daneben beinhaltet das Erkenntnis auch das Verbot, MieterInnen bereits im Mietvertrag die Zustimmung zu bestimmten Versicherungen wie z.B. Sturmschaden- und Glasbruchversicherungen erklären zu lassen. Die Aufnahme solcher Versicherungskosten in die (von den MieterInnen zu bezahlenden) Betriebskosten kann nur mit Zustimmung der Mehrheit der MieterInnen erfolgen.

Veröffentlicht: 14. Juni 2007

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