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Veranstaltungsgesetz: Anrainerrechte wahren!

Gemeinderat Eber appelliert an Landtag, Neufassung zu überarbeiten

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Gemeinderat Manfred Eber ist für eine rasche Reparatur der Novelle.

Empört zeigte sich Gemeinderat Manfred Eber über den jüngsten Entwurf zur Novelle des Veranstaltungsgesetzes, aus welcher sämtliche AnrainerInnenrechte einfach entfernt wurden.

„Bleibt der Entwurf in der vorgestellten Form aufrecht, bekommen Veranstalter, wie Univ.-Doz. Dr. Martin Kind in einer Stellungnahme ausführt, „einen „Freibrief“ für Lärmimmissionen.“ Es darf aber nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen gestärkt werden, während die Rechte der BewohnerInnen in der Umgebung, gegen unzumutbare Lärmbelästigungen vorzugehen, entscheidend geschwächt werden.“, macht der Gemeinderat deutlich.

Eber appelliert an den Landtag, die Neufassung des Veranstaltungsgesetzes so zu gestalten, dass die Rechte der AnrainerInnen zumindest im bisherigen Umfang gewahrt werden.

 

Rückfragehinweis: KPÖ-Gemeinderat Manfred Eber, Tel.: 0699 12184201

 

 

 

27. Juni 2012