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Vereinbarungen zum Thema Wohnen

Darauf haben sich KPÖ, ÖVP und Grüne in Graz geeinigt

Vereinbarung zwischen
der ÖVP, den GRÜNEN und der KPÖ

Die nachstehende Vereinbarung umfasst das Kapitel 6.10. „Wohnen“ aus dem Koalitionsvertrag zwischen der ÖVP und den GRÜNEN für die Gemeinderatsperiode 2008 bis 2013 und wird zwischen den Fraktionen ÖVP, GRÜNEN und KPÖ abgeschlossen.
6.10. Wohnen

6.10.1. Leitziele

Die soziodemographische Entwicklung in Graz macht für die kommende Funktionsperiode die Schaffung (d.h. Errichtung oder Sanierung) von mindestens 500 leistbaren Wohnungen mit Einweisungsrecht der Stadt Graz unumgänglich. Die Stadt Graz wird für die entsprechende Grundstücksbevorratung in dieser Gemeinderatsperiode sorgen. Diese Projekte sind mit der Wohnbauförderung des Landes Steiermark abzustimmen.

Eine möglichst ausgewogene Durchmischung von Gemeindewohnungen (übertragener Wohnungsbau) mit sonstigen Wohnungen ist pro Wohnanlage anzustreben.

Ziele ist eine bessere Verteilung von leistbaren Wohnungen über das gesamte Grazer Stadtgebiet.

Das Wohnungsamt wird durch die Unterstützung der Finanzabteilung, der Liegenschaftsabteilungen A 8/4 und A 8/5, der Stadtbaudirektion sowie der städtischen Beteiligungen (insbesondere Stadtwerke AG und GBG) gemeinsam mit den Bauträgern und Wohnungsgenossenschaften im Jahr 2008 den Plan entwickeln, um die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele in dieser Gemeinderatsperiode zu erreichen.

Die Fraktionen von ÖVP, GRÜNEN und KPÖ definieren dieses Projekt als Leitprojekt für die kommende Gemeinderatsperiode. Der Magistratsdirektor wird zu beauftragen sein, die operative Projektleitung sicher zu stellen und der Stadtregierung über den Fortgang zu berichten.

6.10.2. Maßnahmen – Wohnen

· Die Grundstücke der ehemaligen Kirchner- und Hummelkaserne sollen für Projekte des modernen urbanen (leistbaren, ökologischen, generationenrechten) Wohnbaus genutzt werden. Die Stadt Graz interessiert sich insbesondere für das Gelände der ehemaligen Hummelkaserne zum Zwecke der Errichtung von Gemeindewohnungen.

· Fortsetzung und Abschluss des Wohnungssanierungsprogramms. Das bedeutet weiterhin den Einbau von Nasszellen, Fernwärmeeinbauten und umfassende Sanierungen bei den städt. Wohnhäusern.

· Ausweitung der umweltgerechten und energieeffizienten Sanierungen der Gemeindewohnungen (u.a. Photovoltaik).

· Die Gemeindewohnungen werden nicht ausgegliedert und verbleiben, wie bisher, im städtischen Eigentum. Überlegungen, die städtische Abteilung in einen Eigenbetrieb überzuführen, werden gemeinsam von den Fraktionen ÖVP, GRÜNE und KPÖ beraten; allfällige Entscheidungen werden gemeinsam von den drei genannten Fraktionen getroffen.

· Aufrechterhalten des Grazer Wohnungszuzahlungsmodells.

· Entwicklung eines Finanzierungsmodells, um u.a. das Kautionsproblem für sozial Schwache zu entschärfen .

· Einrichtung von Siedlungsmediation und Gebietsbetreuungen für Gebiete mit besonderen sozio-kulturellen Herausforderungen in Form eines ämterübergreifenden Leitprojektes unter der Gesamtverantwortung des Magistratsdirektors.

· Initiativen zur Errichtung leistbarer Wohnmöglichkeiten für Studierende (siehe Kapitel Wissenschaft)

· Errichtung und Schaffung eines Kompetenzzentrums Wohnen (barrierefreies, kundInnenfreundliches „front-office“)

· Programme zur Lärmreduktion und Lärmschutzmaßnahmen als Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung

Priorität für Sanierung von bestehenden Wohnflächen gegenüber Neuverbauungen

Veröffentlicht: 13. März 2008

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