Verschlechterung im Volksrechtegesetz
Verschlechterung im Volksrechtegesetz: Gemeindebürger können
Beschlüsse des Gemeinderates nicht mehr einer Volksabstimmung
unterziehen
Bei der Novelle des steiermärkischen Volksrechtegesetzes haben
die Landtagsparteien in der Sitzung vom 5. Juli 2005 die
Möglichkeit für die Gemeindebürger abgeschafft, Beschlüsse des
Gemeinderates einer Volksabstimmung unterziehen zu lassen, wenn
genügend Unterschriften für dieses Ziel gesammelt werden. Künftig
ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.
In der Begründung des Antrages der Abgeordneten der Abgeordneten.
Mag. Christopher Drexler (VP), Walter Kröpfl (SP), Waltraud
Dietrich (FP) und Franz Lafer (BZÖ), betreffend
Landesverfassungsgesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1960
und ein Gesetz, mit dem das Steiermärkische Volksrechtegesetz
geändert wird,
heißt es: „Die Praxis hat gezeigt, dass die stimmberechtigten
Gemeindebürger fast nie von der Möglichkeit, die Durchführung einer
Volksabstimmung über einen Gemeinderatsbeschluss zu verlangen,
Gebrauch gemacht haben.“
Diese Begründung ist sehr schnoddrig. Allein im Jahr 2004 hat es
in Mürzzuschlag eine Volksabstimmung (3. Oktober 2004) zur Frage
der Fußgängerzone gegeben, die von den Gemeindebürgern eingeleitet
wurde. Genügend Unterschriften für eine Volksabstimmung in Sachen
Umbau des Hallenbades sind 2004 auch in Eisenerz gesammelt worden.
Diese Volksabstimmung wurde aber wegen eines Formalfehlers im
Antragstext nicht durchgeführt.
Die Bestimmung über Volksabstimmungen, die von Gemeindebürgern
eingeleitet werden können, werden also in einem Moment abgeschafft,
in dem die Bevölkerung vermehrt zu diesem Mittel gegriffen
hat.
Besonders bedenklich wird dieser Beschluss in der letzten
ordentlichen Landtagssitzung dieser Gesetzgebungsperiode dadurch,
dass derzeit in Graz eine Bürgerinitiative Unterschriften gegen die
Umwidmung von Grundflächen in Alt Grottenhof und gegen die Änderung
des STEK sammelt. Eine rechtlich bindende Volksabstimmung darüber
dürfte nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr möglich zu sein.
Besonders bedenklich erscheint es, dass eine Information der
Öffentlichkeit über diese gravierende Änderung des
Volksrechtegesetzes nicht stattgefunden hat. Der Antrag wurde erst
am 5. Juli in den Landtag eingebracht und sofort auf die
Nachtragstagesordnung genommen.
Die KPÖ fordert die Rücknahme dieser Verschlechterung beim
Volksrechtegesetz.
Der Grazer KPÖ-Stadtrat Ernest Kaltenegger betonte am Dienstag: „Mit diesem Schritt will man die Möglichkeiten der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene einschränken. Während seinerzeit das Volksrechtegesetz mit großem Pomp eingeführt worden ist, hat man eine erhebliche Einschränkung der Volksrechte still und leise über die Bühne gebracht“.
Veröffentlicht: 26. Juli 2005