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Verschlechterung im Volksrechtegesetz


Verschlechterung im Volksrechtegesetz: Gemeindebürger können Beschlüsse des Gemeinderates nicht mehr einer Volksabstimmung unterziehen

Bei der Novelle des steiermärkischen Volksrechtegesetzes haben die Landtagsparteien in der Sitzung vom 5. Juli 2005 die Möglichkeit für die Gemeindebürger abgeschafft, Beschlüsse des Gemeinderates einer Volksabstimmung unterziehen zu lassen, wenn genügend Unterschriften für dieses Ziel gesammelt werden. Künftig ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.
In der Begründung des Antrages der Abgeordneten der Abgeordneten. Mag. Christopher Drexler (VP), Walter Kröpfl (SP), Waltraud Dietrich (FP) und Franz Lafer (BZÖ), betreffend Landesverfassungsgesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1960 und ein Gesetz, mit dem das Steiermärkische Volksrechtegesetz geändert wird,
heißt es: „Die Praxis hat gezeigt, dass die stimmberechtigten Gemeindebürger fast nie von der Möglichkeit, die Durchführung einer Volksabstimmung über einen Gemeinderatsbeschluss zu verlangen, Gebrauch gemacht haben.“

Diese Begründung ist sehr schnoddrig. Allein im Jahr 2004 hat es in Mürzzuschlag eine Volksabstimmung (3. Oktober 2004) zur Frage der Fußgängerzone gegeben, die von den Gemeindebürgern eingeleitet wurde. Genügend Unterschriften für eine Volksabstimmung in Sachen Umbau des Hallenbades sind 2004 auch in Eisenerz gesammelt worden. Diese Volksabstimmung wurde aber wegen eines Formalfehlers im Antragstext nicht durchgeführt.
Die Bestimmung über Volksabstimmungen, die von Gemeindebürgern eingeleitet werden können, werden also in einem Moment abgeschafft, in dem die Bevölkerung vermehrt zu diesem Mittel gegriffen hat.
Besonders bedenklich wird dieser Beschluss in der letzten ordentlichen Landtagssitzung dieser Gesetzgebungsperiode dadurch, dass derzeit in Graz eine Bürgerinitiative Unterschriften gegen die Umwidmung von Grundflächen in Alt Grottenhof und gegen die Änderung des STEK sammelt. Eine rechtlich bindende Volksabstimmung darüber dürfte nach dieser Gesetzesänderung nicht mehr möglich zu sein.

Besonders bedenklich erscheint es, dass eine Information der Öffentlichkeit über diese gravierende Änderung des Volksrechtegesetzes nicht stattgefunden hat. Der Antrag wurde erst am 5. Juli in den Landtag eingebracht und sofort auf die Nachtragstagesordnung genommen.
Die KPÖ fordert die Rücknahme dieser Verschlechterung beim Volksrechtegesetz.

Der Grazer KPÖ-Stadtrat Ernest Kaltenegger betonte am Dienstag: „Mit diesem Schritt will man die Möglichkeiten der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene einschränken. Während seinerzeit das Volksrechtegesetz mit großem Pomp eingeführt worden ist, hat man eine erhebliche Einschränkung der Volksrechte still und leise über die Bühne gebracht“.

Veröffentlicht: 26. Juli 2005

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