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Wohnbeihilfe: Alimente vom Einkommen abziehen

Dringlichkeitsantrag soll soziale Probleme mildern helfen

Alimente sollen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe des Landes nicht mehr in das Einkommen eingerechnet werden. Das fordert die KPÖ in einem Dringlichkeitsantrag im Grazer Gemeinderat.

Antragstellerin Mag.a Uli Taberhofer: „Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sind in den letzten Jahren immer mehr Menschen armutsgefährdet.
Die Wohnbeihilfe des Landes ist deshalb für viele Menschen eine wichtige Unterstützung, um ihren Alltag bestreiten zu können. Der Erhalt dieser individuellen Subjektförderung ist von bestimmten Faktoren wie z.B. Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen, Wohnungsgröße oder Wohnungsaufwand abhängig. Aber insbesondere in Bezug auf das Haushaltseinkommen ergeben sich immer wieder Probleme, da es keine gesetzliche Belastungsgrenze für Menschen mit Unterhaltspflichten gibt. Da Alimente bei der Berechnung der Wohnbeihilfe in der Steiermark zum Einkommen gezählt und nicht abgezogen werden, kommt es immer wieder dazu, dass Menschen, mehrheitlich Männer, nach Abzug aller erforderlichen Zahlungen kaum mehr in der Lage sind, ihre eigene Existenz zu sichern.
Dieser Zustand ist widersinnig und führt zu immer mehr Fällen, in denen Betroffene, die Alimente zahlen, das Existenzminimum unterschreiten und in verzweifelte Situationen geraten. Deshalb der Antrag der KPÖ“.

Veröffentlicht: 17. November 2011

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