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Wohnen in Graz: Für gemeinsame Vorgangsweise

Elke Kahr in der Fragestunde über Auswirkungen der EU-Richtlinie

Stadträtin Elke Kahr

Wohnen in Graz:
Für gemeinsame Vorgangsweise

In der Gemeinderatssitzung am 1. Dezember 2005 antwortete KPÖ-Stadträtin Elke Kahr auf eine Frage der Grün-Gemeinderätin Sigrid Binder über die Öffnung der Gemeindewohnungen wie folgt:

„Die EU-Richtlinie über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen wird die Voraussetzungen für den Zugang zu Gemeindewohnungen auch in Graz verändern. Diese Tatsache ist bereits in der öffentlichen Diskussion gewesen. Wir haben vor kurzem auch auf einer vom MigrantInnenbeirat veranstalteten Tagung darüber debattiert.

Ich nutze die Gelegenheit dieser Anfrage gern, um auf einige Fakten in diesem Zusammenhang hinzuweisen:
Diese EU-Richtlinie vom 25.11.2003 wurde mit Bundesgesetz vom 16.8.2005 (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG) in Österreich innerstaatlich mit Wirksamkeit 1.1.2006 umgesetzt. Dieses Gesetz sieht vor, dass MigrantInnen, die einen mindestens 5-jährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich nachweisen können, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine Aufenthaltsberechtigung ("Daueraufenthalt - EG") beantragen können. Diese Aufenthaltsberechtigung wird für Graz vermutlich von der Fachabteilung 7c des Amtes der Stmk. Landesregierung ausgestellt werden, soll mindestens 5 Jahre gültig sein und auf Antrag ohne weiteres verlängert werden. Weitere Voraussetzungen sind ein für den Familienerhalt - ausreichendes Einkommen, eine Krankenversicherung und die Erfüllung der Integrationsvereinbarung (Deutschkenntnisse).

Eine der Auswirkungen der Ausstellung einer solchen Berechtigung ist die Gleichbehandlung ihrer Inhaber im Bereich des Zuganges zu Verfahren für den Erhalt von Wohnraum. Die sich daraus ergebende Nachfrage nach Gemeindewohnungen der Stadt Graz lässt sich derzeit nicht abschätzen.

In Graz gibt es (bei einer Einwohnerzahl von 240.000) etwa 4.200 Gemeindewohnungen, die noch im Besitz der Stadt sind, und etwa 6.300 Wohnungen mit einem Einweisungsrecht der Stadt in Übertragungswohnbauten. Das sind insgesamt 8 Prozent aller in Graz verfügbaren Wohnungen.

Auch wenn im Vergleich zu früheren Jahren es dem Wohnungsamt gelungen ist, die Wartezeiten für Anspruchsberechtigte zu verkürzen reicht diese Zahl nicht aus, um den steigenden Bedarf nach Wohnraum zu günstigen Mieten abzudecken. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass fast zwei Drittel der Gemeindewohnungen in drei Grazer Stadtbezirken konzentriert sind.

Ich trete deshalb für ein öffentliches Wohnbauprogramm, den Bau von Gemeindewohnungen im gesamten Stadtgebiet und die verstärkte Schaffung von Einrichtungen wie Gebietsbetreuung ein.
Insgesamt ist eine durchdachte und koordinierte Vorgangsweise notwendig, um in der Bevölkerung das Bewusstsein für gemeinsame soziale Interessen zu fördern. Dazu gehört auch ein entsprechender Mitteleinsatz, um den entsprechenden Wohnraum zu schaffen und verfügbar zu machen. Die drastischen Einschränkungen des Budgets der Stadt Graz machen aber eine Lösung der Situation in den kommenden Jahren nicht leichter.

Eine Offensive für den sozialen Wohnbau ist nur dann möglich, wenn die gesamte Stadtregierung hier einen Schwerpunkt setzt, damit geeignete Grundstücke und vor allem finanzielle Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist eine wirksame Unterstützung seitens des Landes Steiermark und des Bundes notwendig. Deshalb werde ich noch in diesem Jahr die notwendigen Gespräche mit dem zuständigen Landesrat führen.

Es ist wichtig, eine möglichst gemeinsame Vorgangsweise im Grazer Gemeinderat zu erreichen. Deshalb werde ich im Jänner 2006 die Wohnungssprecher aller Fraktionen über die Ergebnisse dieser Gespräche und über die vorzuschlagenden Änderungen der Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen informieren."

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1. Dezember 2005