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Wohnunterstützung: KPÖ befürchtet Zunahme von Delogierungen und Räumungsklagen

„Feldzug gegen Ärmste und gegen Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben“

Vizebürgermeisterin Elke Kahr und Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler rechnen verschiedene Fälle durch: Die Kürzungen sind durch die Bank massiv.

Seit 1. September 2016 gilt in der Steiermark die neue Wohnunterstützung, die die Wohnbeihilfe abgelöst hat. Was als bloße Verwaltungsvereinfachung angekündigt wurde, stellt eine massive Kürzung auf dem Rücken von tausenden Betroffenen dar. In einem Pressegespräch informierten die Grazer Vizebürgermeisterin Elke Kahr und die Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag, Claudia Klimt-Weithaler, über die Folgen.

Gekürzt wird bei der Wohnbeihilfe schon seit Jahren. 2009 gab das Land Steiermark noch 73,4 Mio. Euro dafür aus (34.500 Haushalte), 2014 war es nur noch 46,3 Mio. Euro (27.000 Haushalte). 2011 wurde die Betriebskostenpauschale halbiert. Mit der Einführung der stark reduzierten Wohnunterstützung sind Tausende mit drastischen Kürzungen konfrontiert, viele werden gar keine Beihilfe mehr beziehen können, obwohl sie über äußerst geringe Einkommen verfügen.

 

Gleichzeitig steigen die Kosten für Mietwohnungen enorm an. In den fünf Jahren von 2011 bis 2015 verteuerten sich die Mieten (inklusive Betriebskosten) im österreichweiten Schnitt um weitere 14,9 Prozent, das ist EU-weit der höchste Wert. Bei privat vermieteten Wohnungen sind es sogar 16,5 Prozent. Im selben Zeitraum wurden sämtliche Initiativen für mehr leistbare Wohnungen in der Steiermark von SPÖ und ÖVP abgeschmettert. Darauf wies Claudia Klimt-Weithaler hin.

 

Die Grazer Vizebürgermeisterin und Wohnungsstadträtin Elke Kahr berichtete von hunderten Betroffenen, die in den letzten Tagen in ihrem Büro waren, um sich über die Neuregelung zu informieren. Dabei zeigte sich: „Wir haben mehrere hundert Fälle durchgerechnet. Allein gestern waren es siebzig. Mit zwei Ausnahmen verlieren alle hohe Beträge oder überhaupt die gesamte Unterstützung.“ – Aktuelle Beispiele:

  • Eine Witwe mit zwei Kindern, ihr Einkommen beträgt 820 Euro, die bisher 194 Euro Wohnbeihilfe bezog, verliert ihren gesamten Anspruch. Der Grund dafür ist die Wertung der Familienbeihilfe als Einkommen.
  • Eine Familie mit drei Kindern, der Mann ist Alleinverdiener und bezieht 1500 Euro, verliert aufgrund der Einberechnung der Familienbeihilfe ihren Anspruch auf Unterstützung.
  • Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bezog bisher 169 Euro Wohnbeihilfe. Ihre Wohnunterstützung beträgt künftig 18 Euro.

 

Elke Kahr: „Besonders problematisch ist die Wertung der Familienbeihilfe als Einkommen. Diese wurde bei der Wohnbeihilfe nicht einbezogen. Wir tun in Graz alles, um das Wohnen für die Menschen erschwinglich zu machen. Die Landesregierung ist leider weit weg von der Realität. Mit diesem Gesetz werden Delogierungen und Räumungsklagen massiv zunehmen. Im Zusammenspiel mit anderen Verschärfungen findet hier ein Feldzug gegen die Ärmsten und gegen Menschen statt, die ihr Leben lang gearbeitet haben und jetzt mit einer kleinen Pension auskommen müssen. Das kann nicht hingenommen werden.“

 

Veröffentlicht: 7. September 2016

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