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Wucherzinsen: EU und Regierung stellen sich taub

KPÖ für gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen

EU-Kommission und Regierung stellen sich taub, wenn es um eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen auf Girokonten geht. Gleichzeitig gibt es immer neue Milliardengeschenke aus Steuergeldern an die Banken. Darauf machte die Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr am Donnerstag aufmerksam.
Die KPÖ-Politikerin: „Nach der Senkung des Leitzinses der Euro-Zentralbank bekommen Banken Geld fast gratis von der Bank. Trotzdem weigern sie sich, die unzumutbar hohen Überziehungszinsen auf ein vernünftiges Maß zu senken.“
Die AK macht jetzt darauf aufmerksam, dass auch in der neuen Bankkonten-Richtlinie der EU genau dieser wichtige Bereich ungeregelt bleibt. Eine Begrenzung der Zinsen wird von der Brüsseler Behörde nicht vorgesehen.
Was bedeutet das? Laut Berechnung der AK sind die Überziehungszinsen eine teure Angelegenheit: Wer sein Konto permanent mit 1.500 Euro im Minus hat, der zahlt rund 199 Euro pro Jahr an Zinsen für die Kontoüberziehung. Mit den Zinsen ist es häufig nicht getan. Wer über den Rahmen hinaus kommt, wird mit Rückleitungsspesen für Dauer- und Abbuchungsaufträgen bis 10 Euro pro Rückleitung belastet und zusätzlichen Verzugszinsen von 5 Prozent für Beträge, die über den Rahmen ragen.
Elke Kahr: „Viele Leute müssen ihr Konto am Monatsende überziehen weil sie geringe Einkommen haben. Dass Banken und Sparkassen ausgerechnet daran noch Milliarden verdienen, muss ein Ende haben“.
Wie die AK fordert die steirische KPÖ eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen auf Girokonten. Eine Grenze von 5 Prozent über dem Leitzinssatz wäre angemessen.

Veröffentlicht: 11. September 2014

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